Lokales FD 10.01.2025

Ex-Lebensgefährtin gestalkt - Auto mit Fäkalien beschmiert - Geständnis

Fulda (jk) – Wegen Nachstellung und mehrerer Verstöße gegen ein Annäherungsverbot wurde am Donnerstag ein 58-Jähriger aus dem Landkreis Fulda zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Ihm wurde zur Last gelegt, seine Ex-Lebensgefährtin nach der Trennung unter anderem mit Chat-Nachrichten und Telefonanrufen terrorisiert, sie verfolgt und ihr Auto mit Fäkalien beschmiert zu haben. Beim Prozess am Amtsgericht Fulda zeigte der Mann sich geständig.

Foto: Justin Klenner.

„Ich fühle mich im Leben eingeschränkt“, berichtet die Geschädigte. Sie habe sich kaum noch vor die Tür getraut und dauerhaft unter Anspannung gestanden, immer habe sie gefürchtet, dass der Angeklagten ihr auflauern könnte. Angeklagt waren in diesem Verfahren lediglich Taten im Zeitraum zwischen dem 9. April und 28. Juni vergangenen Jahres. Die Nachstellung ging aber auch danach noch weiter. Im Tatzeitraum soll der Mann die Geschädigte beinahe täglich mit Chat-Nachrichten, Telefonanrufen, Klingeln an der Haustür terrorisiert haben. Zudem soll er sie immer wieder zu Fuß oder mit dem Auto verfolgt haben. Die Geschädigte suchte sich Hilfe bei einer Stalkingberatung und erwirkte ein familiengerichtliches Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz, das am 11. Mai 2024 in Kraft trat. „Es wurde dadurch nur noch schlimmer“, berichtete die Geschädigte. Die Taten des Angeklagten seien so weit gegangen, dass er das Auto seiner ehemaligen Lebensgefährtin mit Fäkalien und Urin beschmiert und immer wieder Nachrichten auf Tschechisch auf dem Bordstein vor der Wohnung der Geschädigten hinterlassen habe. Daneben habe meistens Erbrochenes gelegen. Die Ex-Lebensgefährtin leidet wegen der Vorfälle seit längerer Zeit an Schlafstörung, Schreckhaftigkeit sowie Erschöpfungszuständen. Seit etwa einem halben Jahr ist sie krankgeschrieben. Dadurch habe sie auch ihren Job verloren.

Seit dem 25. Dezember 2024 befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. Da war er um 4 Uhr morgens vor der Haustür der Geschädigten festgenommen worden, aufmerksame Nachbarn hatten die Polizei verständigt. In der Untersuchungshaft habe er genügend Zeit gehabt, um über seine Taten nachzudenken, sagte der Angeklagte. „Es tut mir wirklich unendlich leid. Ich fühle mich wie ein Haufen Elend“, so der 58-Jährige, der die Taten am Donnerstag nach der Verlesung der Anklageschrift sofort einräumte. „Ich nehme ihm ab, dass er es ernst meint“, sagte Richter Ulrich Jahn in seiner Urteilsbegründung. Er verurteilte den 58-Jährigen zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem muss der Angeklagte der Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro zahlen. Um weitere Begegnungen mit seiner Ex-Lebensgefährtin möglichst zu verhindern, darf er sich in bestimmten Bereichen der Stadt vorerst gar nicht beziehungsweise nur zu bestimmten Anlässen aufhalten. Falls es zu einem zufälligen Kontakt mit der Geschädigten kommen sollte, hat der 58-Jährige sich aus ihrem Blickfeld zu entfernen und einen Abstand von mindestens 100 Metern herzustellen. Des Weiteren muss der Verurteilte seine fünf Schusswaffen, die sich noch im Tresor seiner alten Wohnung befinden, der Waffenbehörde übergeben, die sich im Sinne des Angeklagten um den Weiterverkauf kümmert. Dem kam er auch direkt im Anschluss an die Verhandlung nach, Vertreter der Waffenbehörden waren bereits im Amtsgericht zugegen.

Mit dem Urteil folgte der Richter in großen Teilen dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Sprach die 2000 Euro aber der Geschädigten als Schmerzensgeld zu, die Staatsanwaltschaft hatte eine Spende an eine gemeinnützige Organisation vorgeschlagen. Die Nebenklage hatte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen.