Die Staatsanwältin verlas die Anklageschrift. Der 31-Jährigen wurde zur Last gelegt, vorsätzlich die Sicherheit des Straßenverkehrs durch einen gefährlichen Eingriff gefährdet zu haben. Dabei habe sie billigend in Kauf genommen, dass sie oder Dritte verletzt werden könnten. Zum Unfallzeitpunkt, seien sowohl die Angeklagte als Beifahrerin, als auch ihr am Steuer sitzender Lebensgefährte alkoholisiert gewesen und es seien Rückstände von Cannabis im Blut der beiden gefunden worden. Der bei dem Unfall entstandene Sachschaden wurde mit 1500 Euro angegeben. Der Richter verlas später die Ergebnisse der Blutuntersuchungen, bei der Angeklagten waren demnach 1,4 Promille und beim Fahrer 1,22 Promille festgestellt worden. Der Mann war für die Trunkenheitsfahrt bereits gesondert belangt worden.
Die 31-Jährige gab auf Rückfrage von Richter Ulrich Jahn an, sich nicht an den Unfall erinnern zu können: „Ich habe nur noch zwei, drei Bilder im Kopf.“ Eine solche Tat zu begehen, liege ihr allerdings fern, betonte sie. Sie sei Mutter zweier Kinder, die sie derzeit teilweise allein erziehe. Sie könne sich nicht vorstellen, derart rücksichtlos zu handeln. „Was soll ich für einen Grund haben mein Leben zu gefährden? Ich liebe mein Leben und ich liebe das Leben meiner Kinder“, sagte sie. Den Gedächtnisverlust führte sie auf den Schlag gegen den Kopf zurück, den sie beim Überschlag des Autos erlitten habe: „Ich hatte so eine Beule am Kopf. Ich kann froh sein, dass die nicht aufgeplatzt ist.“ Richter Jahn wollte wissen, ob sie gegebenenfalls durch den Schock vergessen habe, dass sie die Handbremse gezogen habe, was die Angeklagte allerdings auch verneinte. „Vielleicht habe ich mich beim Unfall daran festgehalten und deswegen war sie gezogen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass einer von uns die Handbremse gezogen hat“, erklärte sie.
Als Zeugen waren zwei Polizisten und der Lebensgefährte geladen worden. Die Polizisten berichteten von den gerade auf das Auto zuführenden Bremsspuren, die sie am Unfallort vorgefunden haben. Des Weiteren schilderten sie, dass Augenzeugen berichtet hätten, dass der Wagen sich ohne sichtbaren Grund einfach überschlagen habe. Der Lebensgefährte sagte, dass er sich nicht an den Unfall erinnern könne.
Der Richter kam zu der Überzeugung, dass der Ablauf sich so ereignet hat, wie in der Anklage geschildert, und verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je zehn Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte 50 Tagessätze zu je 15 Euro gefordert. Jahn bezog bei der Bemessung der Tagessatzhöhe die schwierige finanzielle und familiäre Lage der Angeklagten, die wegen der Kinder nur Teilzeit arbeiten kann und staatliche Unterstützung bekommt, mit ein und sagte an sie gewandt: „Sie haben ja weniger als ein Bürgergeldempfänger.“ Er mahnte aber auch, dass der Fall glücklich verlaufen sei und wesentlich schlimmere Konsequenzen hätte hervorrufen können. „Es war ja reiner Zufall, dass das Auto nach rechts in den Graben und nicht nach links in den Gegenverkehr außer Kontrolle geraten ist“, hob er hervor und ergänzte: „Das ganze Geschehen war sehr gefährlich.“ Da die Angeklagte vom Unfall selbst geschädigt wurde und so auch „schwer von der Tat getroffen worden sei“, halte er die Strafe aber für angemessen, schloss der Richter seine Urteilsbegründung. Die Angeklagte nahm das Urteil schweigend an.
