Lokales HEF 08.01.2025

150-facher Diebstahl: Ehemalige Mitarbeiterin gesteht vor Gericht

Bad Hersfeld (fp/cb) – Weil sie als Mitarbeiterin eines Versandhauses in 150 Fällen Waren im Gesamtwert von rund 28.000 Euro gestohlen hat, wurde eine Frau am Dienstag vom Amtsgericht Bad Hersfeld zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Die Angeklagte hatte die Taten zuvor gestanden.

Symbolfoto: Görlich Media

Fotos: Constantin von Butler

Fotos: Constantin von Butler

Ihr war zur Last gelegt worden, als ehemalige Mitarbeiterin eines Versandhauses in Bad Hersfeld über einen nicht genau bestimmbaren Zeitraum zwischen Juni 2019 und August 2020 die Waren gestohlen zu haben. Der Gesamtwert des Diebesgutes beläuft sich laut offiziellen Einschätzungen auf knapp über 28.000 Euro. Das Gericht sah es als Erwiesen an, dass die Verurteilte Ware aus der Verpackung nahm, diese in ihrem Spint zwischenlagerte und sie nach Feierabend aus dem Versandhaus schmuggelte. Da sich die verurteilte Frau zu ihren Taten bekannte, war die wesentliche Frage für Richterin Silvia Reift, ob es sich um gewerbsmäßige oder einfache Diebstähle handelte. Das Gericht ging in den Fällen von einfachem Diebstahl aus, da die Frau nur wenige der gestohlenen Waren verkauft habe. Die sechsmonatige Strafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zu den Auflagen gehört auch, dass die Verurteilte 1000 Euro an den Verein „Frauen helfen Frauen“ spenden muss. „Ich habe keine Ahnung, was mich damals geritten hat“, betonte die Verurteilte nach der Verkündung.

In die Verhandlung wurde ein Gutachten eingeführt, das der Frau zum Zeitpunkt der Tat körperliche Beschwerden, eine Depression und eine Betäubungsmittelsucht bescheinigte. „Mittlerweile geht es ihr seelisch und körperlich wieder gut“, erklärte die Verteidigung. Auch die Staatsanwaltschaft erkannte dies und berücksichtigte den Sinneswandel in ihrem Plädoyer, sie hatte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen plädiert. Zivilrechtlich haben die Diebstähle kein Nachspiel: Das Versandhaus sah trotz der hohen Schadenssumme von einer zivilrechtlichen Klage ab.