Rechtliche Grundlage für die Einführung einer Waffenverbotszone in Fulda ist eine Verordnung des Landes Hessen zur Durchführung des Waffengesetzes vom 11. Dezember 2024. Danach sind die Oberbürgermeister der Sonderstatusstädte ermächtigt, solche Zonen einzurichten. In Fulda liegt diese Aufgabe im Verantwortungsbereich von Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Wehner. „Die neue Regelung ist kein Allheilmittel gegen Gewalttaten, sie ist aber ein weiterer Baustein der Sicherheitsarchitektur in unserer Stadt und trägt dazu bei, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stärken“, erläuterte er. Grundsätzlich bestehe in Fulda für niemanden die Notwendigkeit, beim Besuch der Innenstadt eine Waffe oder ein Messer mitzunehmen.
Dem fügte Polizeipräsident Tegethoff hinzu: „Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat für uns oberste Priorität. Wir haben in den letzten Jahren auch in der Innenstadt von Fulda eine Zunahme von Gewaltdelikten im öffentlichen Raum – zum Teil unter Einsatz von Waffen oder gefährlichen Gegenständen – registriert.“ So seien in den Jahren 2022 bis 2024 etwa 540 Gewalt- und Waffendelikte innerhalb des Bereichs der Waffenverbotszone festgestellt worden, darunter 126 mit Waffen und Messern begangene, berichtete der Polizeipräsident und führte dann aus: „Mit dieser Rechtsverordnung ergeben sich für Polizei und Ordnungsbehörde nun zusätzliche Kontrollmöglichkeiten, die wir verstärkt mit Augenmaß durchführen und kommunikativ begleiten werden. Dies dient nicht nur der Verhinderung von Straftaten, sondern auch der Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung.“
Bei den geplanten Maßnahmen werde großen Wert auf die Vermeidung von sogenanntem „Racial Profiling“ gelegt, versicherte Tegethoff: „Die Einsatzkräfte werden dafür sensibilisiert, dass bei diesen Kontrollen der Artikel drei im Grundgesetz eine Rolle spielt.“ Dieser besagt, dass niemand aufgrund seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. „Mit diesen Maßnahmen wollen wir für Sicherheit sorgen, wir wollen keine Menschen kriminalisieren“, fügte Bürgermeister Dag Wehner hinzu und versicherte: „Wir sind uns dieser Problematik durchaus bewusst und werden da dementsprechende Maßnahmen ergreifen.“
Was gilt als Waffe?
Waffen sind Schusswaffen und gleichgestellte Gegenstände (zum Beispiel Taschenlampenpistolen) sowie Hieb- und Stoßwaffen (Messer). Der Umgang mit Waffen oder Munition ist grundsätzlich nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Führen von Waffen und Messern aller Art ist im festgelegten Gebiet rund um die Uhr verboten. Ausnahmen für Messer gelten beispielsweise für Personen, die entsprechende Gegenstände in Ausübung ihres Berufes mit sich führen (zum Beispiel Handwerker) oder beispielsweise Aussteller auf Märkten.
Wo verläuft die Waffenverbotszone?
Die Gebietskulisse wurde aufgrund von Kriminalitätsanalysen im Innenstadtbereich festgelegt. Zusätzlich wurden auch Bereiche berücksichtigt, in denen es typischerweise zu Menschenansammlungen kommen kann, sowie daran angrenzende Bereiche. Im Ergebnis umfasst der Geltungsbereich die nördliche Mauer des Schlossgartens bis zum Gebäude der Orangerie, Wirtschaftshof der Orangerie, Paulustor, Pauluspromenade, Johannes-Dyba-Allee, Wilhelmstraße, Abtstor, Königstraße, Löherstraße, Von-Schildeck-Straße, Rangstraße/Dalbergstraße, Goethestraße, Künzeller Straße, Am Emaillierwerk, Am Bahnhof, Kurfürstenstraße bis zur Schlossgartenmauer.
Welche Folgen hat ein Verstoß?
Bei einem Verstoß wird die Waffe beziehungsweise das Messer sichergestellt, eingezogen und vernichtet. Gegen die Person wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Strafen hängen von der jeweiligen Härte des Verstoßes ab und können bis zu 10.000 Euro betragen, erklärte Bürgermeister Wehner: „Das ist aber nicht der Regelfall.“ Bei bisherigen Verfahren, bei denen Waffen sichergestellt wurden, seien Bußgelder in Höhe von 250 Euro plus Gebühren verhängt worden, führte Sascha Siebert, Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes Fulda an: „Davon können Sie etwa ausgehen.“
