Am dritten Prozesstag befragte das Gericht zuerst eine ehemalige Betreuerin der Geschädigten. Das Mädchen hatte ihre Kindheit und Jugend in Wohngruppen verbracht. Die Sozialpädagogin beschrieb, wie es zur Anzeige gegen den Angeklagten gekommen war, und gab Einblicke in die Gefühlswelt des jungen Mädchens. Sie führte aus, dass die Geschädigte sich erst nach einiger Zeit gegenüber den Betreuern hätte öffnen können und auch dann immer noch Schwierigkeiten gehabt habe, den Vorfall zu artikulieren. „Ihr haben ganz oft die richtigen Worte gefehlt, das was ihr passiert ist, zu beschreiben“, gab die Zeugin an. Über den Tathergang habe das Mädchen nicht oder nur sehr wenig sprechen wollen, erklärte sie weiter: „Ich glaube sie hat das lange verdrängt und in irgendeine Schublade geschoben. Ich glaube auch sie hat das lange nicht verstanden, was ihr da eigentlich passiert ist.“
Die Zeugin berichtete weiter, dass die Tat bei der Geschädigten Spuren hinterlassen habe, die auch Jahre später noch sichtbar seien. So sei sie beispielsweise Männern gegenüber im Allgemeinen sehr misstrauisch und halte sich vor allem von Männern in Rauschzuständen fern, führte die Zeugin aus. Auch auf die Beziehungen der Geschädigten zu Jungen und später jungen Männern, hätten die Taten sich ausgewirkt. Sie habe beschrieben, dass sie sich oft schuldig fühle dafür, körperliche Nähe nicht zulassen zu können. „Das halte ich für die gravierendste Auswirkung: Dass sie sich in ihrem Körper und ihren körperlichen Bedürfnissen nicht mehr wohl gefühlt hat“, schloss die Betreuerin ihre Aussage.
Weitere Zeugen waren zwei Polizeibeamte, die nach der Anzeige 2021 mit dem Fall betraut waren. Sie gaben an, dass im Zuge der Ermittlungen im Besitz des Angeklagten insgesamt sieben Mobiltelefone gefunden worden seien. Auf zwei der Handys hätten eindeutig kinderpornografische Aufnahmen festgestellt werden können. Diese hätten sowohl Geschlechtsteile von jungen Mädchen, als auch den Angeklagten beim Durchführen des Missbrauchs in mehreren Fällen gezeigt. Auf den Aufnahmen sei auch eindeutig der Schulbus als Tatort identifiziert worden, so die Beamten. Die Aufnahmen hätten außerdem per Zeitstempel auf den Bildern und einer Analyse der Handynutzungsdaten dem Tatzeitraum zwischen Ende 2014 und Anfang 2015 zugeordnet werden können. Die Beamten beschrieben auch die Vernehmung der Geschädigten auf dem Polizeirevier. „Das, was sie schilderte, war schlüssig“, sagten die Beamten. Wesentlich mehr aufgewühlt hätte die Geschädigte das Auffinden von Aufnahmen des Missbrauchs, fügten sie an: „Sie hat gesagt, dass sie dachte, es könne nicht mehr schlimmer kommen, aber es werde immer schlimmer.“
