Sie entstehen, wenn die Emissionen am Boden, zum Beispiel aus Gebäudeheizung, Industrie und Verkehr wegen der vorherrschenden Witterung nicht gut verdünnt oder abtransportiert werden können. Seit zwei Wochen herrscht fast durchgängig eine weiträumige Hochdruckwetterlage. Dies hemmt die vertikale Durchmischung der Luft. Die am Boden ausgestoßenen Luftschadstoffe sammeln sich und werden kaum verdünnt. Gleichzeitig bewirkt die schwache Ostströmung einen Herantransport von Luftschadstoffen aus Osteuropa.
Die höchsten Feinstaubwerte zeigen sich derzeit vermehrt in den dicht bewohnten Gebieten. Die Messstationen des HLNUG, die im sogenannten ländlichen Hintergrund stehen, weisen aber auch erhöhte Werte auf, was auf ein überregionales Phänomen hinweist. Ein Blick über die hessischen Grenzen hinaus zeigt: Auch in den anderen Bundesländern und sogar bis über die Bundesrepublik hinaus werden derzeit hohe Feinstaubkonzentrationen gemessen. Das Umweltbundesamt stellt eine bundesweite Übersicht der Luftqualitätswerte bereit, in die auch die hessischen Messwerte einfließen. Dort wird auch eine Bewertung der Luftqualität anhand eines Luftqualitätsindexes sowie eine Handlungsempfehlung angeboten. Bei der derzeit vermehrt vorliegenden Einstufung „schlecht“ sollten demnach beispielsweise empfindliche Menschen körperlich anstrengende Tätigkeiten im Freien vermeiden. Es existieren im Moment keine Informations- oder Alarmschwellen für Feinstaubkonzentrationen. Ab Ende 2026 werden solche Werte eingeführt werden. Einen richtigen Wetterwechsel wird es in den kommenden Tagen voraussichtlich nicht geben. Damit könnten die Feinstaubwerte weiterhin relativ hoch bleiben.
Hintergrund
Grenzwerte für die Feinstaubbelastung sind in Deutschland in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) festgeschrieben. Es existieren Grenzwerte für die Langzeitbelastung (Jahresmittelwert) sowie Kurzzeitbelastung (Tagesmittelwert). Die Grenzwerte werden aufgrund der Neufassung der EU-Luftqualitätsrichtlinie ab 2030 verschärft. Derzeit gelten:
PM10 Jahresmittel: 40 Mikrogramm pro Kubikmeter
PM10 Tagesmittel: 50 Mikrogramm pro Kubikmeter mit 35 zulässigen Überschreitungen pro Jahr
PM2.5 Jahresmittel: 25 Mikrogramm pro Kubikmeter
Die Jahresgrenzwerte werden in Hessen seit Jahren sicher eingehalten. Einzelne Überschreitungen des Tagesmittelwerts von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter für PM10 kommen in jedem Jahr ein paar Mal vor, in den letzten Jahren aber deutlich weniger als die zulässigen 35.
Weitere Informationen:
Messwerte aus Hessen: hlnug.de/messwerte/datenportal
Informationen zu Feinstaub und anderen Luftschadstoffen: hlnug.de/themen/luft/luftqualitaet/luftschadstoffe
Umweltbundesamt Luftqualität: umweltbundesamt.de/daten/luft/luftdaten/luftqualitaet, Auch als App: umweltbundesamt.de/themen/luft/luftqualitaet/app-luftqualitaet
Umweltbundesamt Luftqualitätsindex: umweltbundesamt.de/berechnungsgrundlagen-luftqualitaetsindex
