Seit 2003 wohne Held, der ursprünglich aus Fladungen stammt, bereits in seinem 60 Quadratmeter großen Haus in der Siedlung. Es ist eines von 60 Häusern im Siedlungsdorf mit einer Größe von insgesamt 45 Hektar. Der Rentner kann die neue Berechnung der Grundsteuer nicht nachvollziehen. Aus Gesprächen mit den Nachbarn habe er erfahren, dass trotz exakt gleicher Grundstücks- und Hausgrößen unterschiedliche Grundsteuerbeträge verlangt werden. Ein Nachbar etwa müsse 131 Euro zahlen, ein weiterer 109 Euro. Für den 81-Jährigen entspreche die geforderte Summe von 770 Euro einem 13 mal höheren Preis als zuvor: „Das ist unvorstellbar.“ Er könne sich diese Unterschiede nicht erklären: „Als ob die gewürfelt haben.“ Bereits im Juni hatte Kohlmann einen Widerspruch zu der berechneten Grundsteuer eingelegt. Auf Rückfrage beim Finanzamt im Fulda sei ihm mitgeteilt worden, dass diese bisher nicht bearbeitet worden sei. Die Gemeinde Dipperz habe ihm mitgeteilt, dass sie nicht der richtige Ansprechpartner seien: „Die können da gar nichts machen.“ Er empfindet die Situation als verhöhnend gegenüber den einfachen Bürgerinnen und Bürgern: „So funktioniert kein Land.“ Bis zum 1. Juli 2025 muss die Grundsteuer gezahlt werden. Held will zunächst abwarten und hofft, dass sein Widerspruch noch rechtzeitig bearbeitet wird.
Kommunen bitten um Geduld bei der Grundsteuer
Die Bürgermeisterkreisversammlung hatte bereits Ende Januar darauf hingewiesen, dass Einsprüche gegenüber dem Grundsteuermessbetrag ausschließlich beim Finanzamt einzulegen sind. Die Kommunen bitten von mehrfachen Anfragen bei ihnen abzusehen.
Die weitere Mitteilung der Bürgermeisterkreisversammlung im Wortlaut:
„Die Rückfragen und Einsprüche, die eigentlich das Finanzamt betreffen, beeinträchtigen die Abarbeitung der vielen Einzelfälle, die nicht elektronisch verarbeitet werden konnten und händisch eingepflegt werden müssen, erheblich. So sind zum Beispiel in der Gemeinde Künzell circa 15 bis 20 Prozent aller Fälle fehlerbehaftet.
Einsprüche gegenüber dem Grundsteuermessbetrag sind ausschließlich beim Finanzamt einzulegen. Sofern auf einem Grundbesitzabgabenbescheid die Grundsteuer noch nicht aufgeführt ist, wird diese nachberechnet, sobald der Kommune der Steuermessbescheid des Finanzamtes vorliegt. Gleiches gilt für einen Eigentümerwechsel. Die Städte und Gemeinden bitten um Verständnis, dass derzeit die eingehenden E-Mails und Telefonate nicht zeitnah beantwortet können, da der Fokus insbesondere auf der Bearbeitung der nachgelieferten Datensätze des Finanzamtes liegen soll. Dieses wird vermutlich noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Von daher sollte derzeit von mehrfachen Anfragen und persönlichen Rücksprachen bei den betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen abgesehen werden. Die Städte und Gemeinden werden die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich bearbeiten.“
