Rund 38 Millionen Euro will der Landkreis Fulda im Jahr 2025 in Schulbaumaßnahmen investieren, in den beiden folgenden Jahren ist eine ähnliche Größenordnung vorgesehen. Den größten Posten in 2025 macht der Neubau der Florenbergschule Pilgerzell mit allein acht Millionen Euro aus, aber auch an 19 weiteren Grundschulen wird gebaut. Grund sind unter anderem benötigte Räume für die Essensausgabe und die Nachmittagsbetreuung. In Hessen wird ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder ab sechs Jahren eingeführt – der Gedanke dahinter: Es soll gewährleistet werden, dass berufstätige Eltern auch über den Kindergarten hinaus von einer gesicherten Betreuung ihres Kindes ausgehen können. „Das baut sich auf: Ab 26/27 Jahrgangsstufe eins, dann 27/28 Jahrgangsstufe eins und zwei und so weiter“, erläutert Woide: „Theoretisch müssen wir für all diese Kinder, zu 100 Prozent und das wird sich nie realisieren, diesen Rechtsanspruch gewährleisten.“ Wie hoch die tatsächliche Nachfrage sein werde, lasse sich aktuell nicht absehen. „Das wird sich auch erst im Laufe der Jahre entwickeln und da müssen wir die Entwicklung auch gut beobachten, damit wir nicht etwas vorhalten, was dann gar nicht abgerufen wird“, sagt Nesemann.
Was die Betreuung die Eltern kosten wird, sei derzeit noch nicht absehbar und kompliziert. „Da beißt sich die Katze in den Schwanz“, sagt Woide: „Im Prinzip können wir erst sagen, was es kostet, wenn wir wissen, wie viele Eltern das in Anspruch nehmen. Auf der anderen Seite sagen die Eltern natürlich, ob ich es in Anspruch nehme, hängt davon ab, was ich bezahlen muss.“ Das finanzielle sei ein Grunddilemma von solchen Rechtsansprüchen. Auch jetzt gebe es im Kreis schon Angebote zur Nachmittagsbetreuung an Grundschulen. „Was wird denn jetzt besser dadurch, dass ich so einen Rechtsanspruch habe?“, stellt Woide in den Raum: „Erstmal gar nichts. Ich kann jetzt einen verklagen. Aber eigentlich haben wir uns ja schon auf den Weg begeben.“ Nun müssten aber große Ressourcen aufgebaut werden. Die zahle zum Großteil der Landkreis, die Investitionen werden über die Schulumlage aber auch von den Gemeinden mit getragen und da seien dann schnell wieder Gewerbe- und Grundsteuerhöhe ein Thema. Woide kritisiert die immer neuen Rechtsansprüche und Gesetze: „Diese Systeme, die wir haben, da gibt es für alle und jedes immer einen guten Grund, aber es ist eben ein riesen Aufwand und das bekommen wir einfach nicht mehr finanziert.“
Individuelle Konzepte für die einzelnen Schulen
Wie die Ausgestaltung der Nachmittagsbetreuung konkret aussehen wird, könne sehr unterschiedlich sein. Der Rechtsanspruch wird auf acht Stunden Betreuung bestehen. „Für die Schuldauer gilt der als realisiert, wir haben also noch drei Stunden, um die wir uns kümmern müssen“, sagt der Landrat. Die Betreuung müsse nicht an jedem Schulstandort angeboten werden. Doch im ersten Schritt muss die Möglichkeit überall geprüft werden. „Wir reden über 50 Standorte im Kreis – 46 Grundschulen und dann noch die Förderschulen“, erklärt Nesemann: „Das sind 50 ganz unterschiedliche Situationen. Wir können keine Blaupause drüber legen.“ Einmal planen und für alle 50 Schulen umsetzen funktioniere nicht. Im Landkreis gebe es mitunter auch kleine Schulen mit insgesamt vielleicht nur 50 Schülern. Wenn der Rechtsanspruch dann im ersten Jahr nur für die erste Klasse gelte, blieben vielleicht fünf Kinder in der Betreuung, von denen nur drei ein Mittagessen wollen. „Dann liegt auf der Hand, dass das nicht wirtschaftlich ist“, zeigt Nesemann auf und Woide ergänzt, dass es fraglich sei, dafür überhaupt einen Caterer zu finden.
Da der Rechtsanspruch sich nicht gegen den Schulträger, sondern gegen den Jugendhilfeträger richte, müsse der Betreuung nicht zwangsläufig in der Schule erfolgen. Möglich seien zum Beispiel auch geeignete Räume im Gemeindezentrum oder einem Hort, wobei sich das am Nachmittag meist ungenutzte Schulgebäude natürlich anbiete. „Wir sind dabei zusätzliche Räumlichkeiten vorzuhalten, damit das Mittagessen vernünftig ausgegeben werden kann, es einen Ort gibt, an dem das Mittagessen eingenommen werden kann, und wo es im Nachmittagsbereich eben auch für Betreuungsangebote – das heißt sportliche, kreative Angebote oder Hausaufgabenbetreuung – genügend Platz gibt.“ Eine große Frage werde sein, wer die Betreuung mache und wie viel Personal es brauche – dafür gebe es keine Vorgaben. „Da ist die große Frage, wo bekommen wir denn die ganzen Personen her, die diese Betreuung machen“, sagt Nesemann. Es gebe schon Betreuungspersonen, aber es müsse geschaut werden, ob diese aktuell circa 400 Personen ausreichen. Viele Schulen hätten im Moment schon Betreuungsangebote, aber nicht an fünf Tagen pro Woche, sondern zum Beispiel nur an drei.
Schülerzahlen insgesamt stabil
„Wir haben keine extremen Schwankungen“, sagt Woide zu den Schülerzahlen an den Schulen des Kreises. „Wir haben pro Jahrgang eine Größenordnung von 1500, 1600 Kindern“, führt Nesemann weiter aus. Aus den Jahren 2017/2018, als die Zahl um die 5200 Schülern in den Grundschulzweigen lag, habe es einen leichten Aufwuchs auf gut 6300 Schüler im aktuellen Schuljahr gegeben – dazu trugen sowohl gestiegene Geburtenzahlen, als auch die hohe Zahl an Zugewanderten bei. Ab dem „Geburtsjahr“ 2021/2022 ist ein leichter Rückgang der Geburtenzahlen zu verzeichnen, somit wird für die kommenden Jahre erwartet, dass die Schülerzahlen stabil bleiben beziehungsweise nur leicht zurückgehen. „Sodass wir eine kontinuierliche Situation gerade an den Grundschulen haben“, sagt Nesemann: „Es gibt kleine Grundschulen im ländlichen Raum, aber nicht so klein, dass wir an die Aufgabe von Schulen denken müssen.“ Der Grundsatz „Kurze Beine, kurze Wege“ solle auch in Zukunft aufrechterhalten werden. Wenn eine Schule allerdings so klein werde, dass es für die Jahrgangsstufen eins bis vier zusammen nur noch eine Klasse gebe, müsste über Änderungen nachgedacht werden. Das sei rechtlich zwar möglich, „aber ein Sechsjähriger und eine Zehnjährige in einer Klasse macht pädagogisch keinen Sinn“, sagt Woide. An so kleinen Schulen könne dann auch kein Nachmittagsangebot gemacht werden, weil einfach zu wenige Schüler da seien. In den vergangenen Jahren hatten im Landkreis Fulda zwei Grundschulen geschlossen werden müssen: Schwarzbach und Hainzell. „Natürlich ist das immer schwierig, gerade im ländlichen Raum, das sehen wir auch“, sagt Woide, aber nicht der Schulträger schließe die Schule, sondern die Schule sich selbst aufgrund der Begebenheiten. Auch in diesen Fällen seien im Vorfeld die Gestattungswünsche Richtung Hosenfeld und Hofbieber gestiegen.
