Fahrzeuge ohne Bewohner-Parkausweis konnten bisher mit Parkscheibe montags bis freitags zwischen 8 Uhr und 18 Uhr jeweils maximal drei Stunden parken. Da der Parkdruck in den vergangenen Jahren jedoch weiter zugenommen hat und es vermehrt zur missbräuchlichen Nutzung der Parkscheiben kommt, wird die bestehende Parkscheibenregelung Anfang März entfallen. Stattdessen werden die Straßenparkplätze zukünftig gebührenpflichtig mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet. Diese Änderung umfasst folgende Straßen:
Zeppelinstraße
Scharnhorststraße
Blücherstraße
Sebastianstraße
Tannenbergstraße
Graf-Spee-Straße
Am Waldschlösschen
Akazienweg (Teilbereich)
Ahornweg (Teilbereich)
Es gelten die Tarife der Tarifzone III, das heißt Parken ist gebührenpflichtig montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr. Die Gebühren betragen je 30 Minuten 0,30 Euro, die Tagespauschale (24 Stunden) beträgt zwei Euro. Höchstparkdauer ist ein Tag. Besitzer eines Bewohner-Parkausweises müssen weiterhin nichts zahlen.
Die neue Regelung wird im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnquartiers eingeführt, die auf die Nutzung der Parkplätze in der Nähe ihres Wohnsitzes angewiesen sind. Für die anderen Nutzergruppen wie Berufstätige, Pendler und Besucher der Innenstadt steht ausreichend Parkraum zum Dauerparken auf dem benachbarten „Parkplatz Ochsenwiese“ sowie in den Parkhäusern „Richthalle“, „Kongresszentrum“ und „Ochsenwiese“ zu Verfügung.
