Lokales VB 26.02.2025

Paar findet 390.000 D-Mark und muss Strafe zahlen - Unterschlagung

Herbstein/Bielefeld (fp) – Geldsegen führt zu hoher Strafe: Ein Ehepaar aus Herbstein im Vogelsbergkreis fand bei einer Renovierung ihres neu erworbenen Hauses einen hohen Geldbetrag im Nachttisch des Vorbesitzers. Was sich anhört wie ein großer Glücksfall, wurde für die beiden Eheleute letztlich doch zum Verhängnis: Kürzlich verurteilte das Amtsgericht Bielefeld die Eheleute wegen Unterschlagung zu einer fünfstelligen Geldstrafe.

Symbolfoto: pixabay

„Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, gemeinschaftlich eine Unterschlagung begangen zu haben; einem der beiden Angeklagten wurde darüber hinaus eine Geldwäsche zur Last gelegt“, erklärt Richter Lars Herzog, Pressesprecher des Amtsgerichts Bielefeld. Denn eigentlich gehörte das Geld nicht den beiden, sondern dem verblichenen Vorbesitzer, respektive dessen Erben. Nach dem Fund hatten die Finder beschlossen, das Geld einzubehalten. Sie meldeten an, die Summe auf einem Freibadparkplatz in Bielefeld gefunden zu haben, so Herzog weiter: „Zur Verschleierung der Herkunft des Geldes sowie zum Zwecke des Eigentumserwerbs soll der Ehemann das Bargeld sodann bei der Polizei Bielefeld als Fund gemeldet haben.“ Da die beiden wegen eines Termins sowieso dorthin unterwegs waren, hätten sie die Abgabe des Geldes direkt damit verbunden.

„Ihr Motiv war, dass sie das Geld in das gekaufte alte und heruntergekommene Haus stecken wollten und das Gefühl hatten, dass ihnen das Geld dafür auch zustehen würde“, berichtet der Pressesprecher. Vor Gericht hätten sich die beiden aber geständig gezeigt und wurden dann jeweils zu Geldstrafen verurteilt. Die Frau erhielt 90 Tagessätze zu je 15 Euro (insgesamt 1350 Euro), ihr Mann bekam 130 Tagessätze zu je 70 Euro (insgesamt 9100 Euro).

Doch damit ist die Kuriosität des Falles noch nicht erschöpft: Denn derzeit prüfe die Polizei, woher der Vorbesitzer das Geld eigentlich hatte, so Herzog. „Aufgrund von handschriftlichen Notizen bestand der – eher vage –Verdacht, dass es aus der Reemtsma-Entführung stammen könnte“, erklärt er. 1996 hatten vier Männer den Hamburger Mäzen Jan-Philipp Reemtsma 33 Tage gefangen gehalten und 15 Millionen D-Mark sowie 12,5 Millionen Schweizer Franken Lösegeld erpresst. Der Pressesprecher führt zum Fall im Vogelsberg weiter aus: „Die Ermittlungen laufen seit der Abgabe des Geldes als Fundsache Anfang Januar 2024. Sie haben bislang allerdings nicht ergeben, dass das Geld aus einem Verbrechen stammt. Ein Abgleich der Nummern mit den Nummern von gesuchten Scheinen führte indes zu keinem Ergebnis.“ Die Behörden gehen aber weiter nicht davon aus, dass der Verstorbene das Geld auf legalem Wege erhalten habe. Der Fund sei nun vorerst eingezogen worden, bis die Eigentümer Ansprüche geltend machten, so der Richter.