Lokales FD 11.02.2025

Mann mit Schlagstöcken attackiert und mit Waffe bedroht

Fulda (fp) – Versuchte räuberische Erpressung, schwere Körperverletzung und Freiheitsberaubung: Wegen dieser und weiterer Vorwürfe müssen sich seit Montag zwei junge Männer vor dem Landgericht Fulda verantworten. Zum Prozessauftakt wurde unter anderem der Geschädigte befragt. Im Laufe der Verhandlung kam auch die Frage auf, inwiefern mögliche Verbindungen der Angeklagten zu den Hells Angels und des Geschädigten zu den Osmanen Germania mit dem Fall zu tun haben könnten.

Fotos: Felix Pillat

Zu Beginn verlas der Staatsanwalt die Anklage: Die beiden Beschuldigten sollen den Geschädigten am späten Abend des 21. Mai 2024 unter dem Vorwand, „mit ihm etwas trinken gehen zu wollen“, in einen VW Kombi gelockt, ihm dort dann mit vorgehaltener Schusswaffe sein Handy abgenommen und ihn zu einer Garage gefahren haben. Dort angekommen sollen sie ihn in die Räumlichkeiten gebracht, ihm mehrfach mit Schlagstöcken und anderen Werkzeugen schwere Wunden an Kopf, Rücken und Extremitäten zugefügt, ihm eine geladene Waffe in den Mund gesteckt und ihn gefesselt haben. Immer wieder hätten sie ihn zusätzlich beschimpft und ihm mehrfach gedroht, ihn oder seinen Vater zu ermorden, wenn sie nicht 10.000 Euro von der Familie erhielten. Um ein weiteres Druckmittel zu erzeugen, hätten sie den Geschädigten außerdem zwingen wollen, sich nackt auf eine Flasche zu setzen und dies dann zu fotografieren. Die Misshandlung habe erst aufgehört, als der Geschädigte den beiden Angeklagten versprochen habe, das Geld zu beschaffen. Daraufhin hätten sie ihn mit dem Auto vor dem Haus seines Vaters abgesetzt, der nach dem Auffinden seines Sohnes unmittelbar die Polizei und einen Krankenwagen alarmiert habe. Der Geschädigte habe durch die Tat mehrere Hämatome an Kopf, Rücken und Beinen sowie eine Gehirnerschütterung erlitten.

Der Geschädigte gab in seiner Vernehmung immer wieder an, dass er sich nicht an den genauen Tathergang erinnern könne. „Da sind ein paar Monate dazwischen. Ich kann es nicht genau sagen“, hob er im Zeugenstand immer wieder hervor. Er meinte aber, dass der von der Staatsanwaltschaft beschriebenen Tathergang großteils als wahr. So gab er beispielsweise an, den Tatort auf gezeigten Fotos wiederzuerkennen und misshandelt worden zu sein. Er sagte, dass er erkannt habe, dass die vorgehaltene Schusswaffe mit scharfer Munition geladen war. Weiter gab er an, dass er mehrfach bewusstlos geworden sei und, dass die beiden Angeklagten sich beim Zufügen der Gewalt abgewechselt hätten. Auf die Frage der Richterin, ob er nachhaltige Schäden durch die Tat erlitten habe, bestätigte er, dass er noch heute unter den Folgen leide: „Das ist ein Trauma-Erlebnis für mich. Das ist etwas, wo ich bis heute mit meiner Psyche nicht klar komme.“

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung stellten die Frage, welches Tatmotiv die beiden mutmaßlichen Täter gehabt haben könnten und vermuteten eine Ausschreitung zweier rivalisierender krimineller Gruppen. Auf Nachfrage des Staatsanwaltes bestätigte der Geschädigte bis einige Monate vor der Tat, teil der als kriminelle Organisation eingestuften Gruppierung Osmanen Germania gewesen zu sein. Die beiden Angeklagten ordnete der Geschädigte außerdem den Hells Angels zu, was er damit begründete, den Angeklagten mit einer Kutte mit der Aufschrift „81 Support Group“ gesehen zu haben. Weiter gab er an, dass er zwei Jahre Teil der Osmanen gewesen sei, die er allerdings nur als einen „Boxclub“ betitelte. Von einer kriminellen Organisation wisse er nichts. Weitere Angaben zu seiner Vergangenheit wollte er nicht machen und berief sich immer wieder auf den Paragraphen 55 StPO, der eine Zeugenaussage optionalisiert, sollte sich der Zeuge damit selbst belasten. Eine weitere Verbindung zwischen dem Geschädigten und den Angeklagten, sahen die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung in einer früheren Liebschaft des Geschädigten, die nun mit einem der Angeklagten liiert sein soll, was der Geschädigte aber als unwahrscheinlich bezeichnete, da zwischen den beiden deswegen kein böses Blut gegeben habe.