Sie erklärte: „Innerhalb weniger Monate ist es uns gelungen, die Bezahlkarte reibungslos und einheitlich einzuführen. Unser Ziel ist es, dass wir gemeinsam mit den Kommunen zu einer einheitlichen, flächendeckenden und vor allem rechtssicheren Lösung kommen. Dabei wird das Land vollständig die Kosten für die Einführung der Bezahlkarte übernehmen. Die Festlegung auf einen Höchstbarbetrag von 50 Euro gilt hessenweit und es wird keinen Verzicht auf eine gänzliche Beschränkung geben. Die Weisung des Landes ist eindeutig und daran ist nicht zu rütteln. Die Ausgestaltung der Bezahlkarte erfolgt rechtssicher und orientiert sich an der aktuellen Rechtslage und der bestehenden Rechtsprechung. Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Debitkarte ohne Kontobindung, bei der eine Überziehung des Guthabenbetrags oder eine Überweisung ins Ausland nicht möglich ist. Mit ihr soll verhindert werden, dass das Geld beispielsweise an Schleuser gezahlt wird. Darüber hinaus soll durch die Bezahlkarte der Anreiz zur illegalen Migration verringert werden.“
