Die Bewerbungsphase für die Grundausbildung zum Freiwilligen Polizeidienst in 2025 endete am 31. Dezember, berichtet eine Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Osthessen. Insgesamt seien elf Bewerbungen eingegangen: „Acht für die Interkommunale Zusammenarbeit ‚Fulda – Eichenzell – Künzell – Neuhof – Petersberg‘ sowie drei Bewerbungen für die Gemeinde Flieden.“ Ob die Bewerberinnen und Bewerber alle die Grundausbildung beginnen, sei derzeit noch unklar. Es werde noch entsprechende Auswahlgespräche geben, teilt die Pressesprecherin mit. Der Start der Ausbildung sei voraussichtlich im Sommer.
Für den Freiwilligen Polizeidienst gebe es einige Voraussetzungen, führt die Pressesprecherin weiter aus. Die Bewerberinnen und Bewerber müssten zwischen 18 und 65 Jahre alt sein und „gesundheitlich in der Lage, die Ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen“. Weiterhin müssten die Menschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen sowie einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen. Geprüft werde ebenfalls, ob sie „nach Ihrer Gesamtpersönlichkeit geeignet erscheinen, die Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes zu erfüllen“ und „jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten“, erläutert sie weiter. Wer sich bewerbe, dürfe außerdem „nicht zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden sein.“
Die Polizeihelferinnen und Polizeihelfer würden sich bei ihrer Arbeit an dem Leitgedanken „Präsenz zeigen- Beobachten- Melden“ orientieren, gibt die Pressesprecherin an. Ziel sei unter anderem, das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken: „So werden die Helferinnen und Helfer zum Beispiel bei Fußstreifen auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in Parks oder in Wohngebieten, bei Veranstaltungen, Festen oder Märkten eingesetzt.“ Sie seien beispielsweise befugt, personenbezogene Daten zu erheben, Platzverweise zu erteilen und die Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen durchzuführen. Zudem gebe es Befugnisse für Sonderrechte nach der Straßenverkehrsordnung.
