Natürlich wird für die Zeit während der Arbeiten eine Umleitung eingerichtet. Diese wird sich je nach Fahrtrichtung unterscheiden. Aus Richtung Fulda erfolgt die Umleitung ab Großenlüder über Uffhausen, Kleinlüder, Hainzell, Blankenau, Stockhausen, Schadges und Rixfeld nach Lauterbach. Aus Richtung Lauterbach führt die Umleitung über Willofs, Schlitz, Bernshausen, Ützhausen, Bad Salzschlirf zur B 254 bei Müs. Für Radfahrende führt die Umleitung über den R7 vorbei am Tierheim und dem Haus am Kirschberg ans jeweilige Ziel. Die Kosten für die Erneuerung der B 254 sowie des Radweges auf dem Abschnitt zwischen Lauterbach und Wartenberg werden mit rund 1,4 Millionen Euro veranschlagt.
„Im Vorfeld zu jeder Baumaßnahme wird die jeweilige Verkehrsführung immer mit allen am Bau beteiligten Institutionen abgestimmt. Dazu gehören neben Hessen Mobil als Straßenbaubehörde auch die jeweils betroffenen Gemeinden, die Polizei, die Straßenverkehrsbehörden sowie gegebenenfalls Busunternehmen. Die abgestimmte Verkehrsführung wird dann entsprechend verkehrsrechtlich angeordnet, umgesetzt und abgenommen“, erläutert Cornelia Höhl, Sachgebietsleiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei Hessen Mobil Mittelhessen: „Hessen Mobil wirkt insofern nicht im Alleingang, sondern immer im Zusammenspiel mit allen am Bau Beteiligten. So können beispielsweise durch die Einbindung der Kommunen auch regionale Besonderheiten viel besser berücksichtigt werden. Selbstverständlich werden in diesen Abstimmungsprozess auch verschiedene alternative Möglichkeiten der Verkehrsführung mit einbezogen. Eine Vollsperrung stellt immer die letzte Lösungsmöglichkeit dar, welche bei der Erneuerung von Straßen gewählt wird.“
Zur Einrichtung von Verkehrsführungen im Rahmen von Straßenbaustellen gebe es darüber hinaus verschiedene Richtlinien und Vorschriften, deren Vorgaben im Sinne der Verkehrssicherheit und Unfallverhütung zwingend einzuhalten seien. Einerseits bestehen aus dem Arbeitsschutz individuelle Anforderungen an eine Baumaßnahme, andererseits sollen natürlich auch die unvermeidbaren Nachteile für die Verkehrsteilnehmenden in einem zumutbaren Rahmen bleiben. Hier gelte es, bestmögliche Kompromisse für alle zu finden. Nicht nur die Streckenlänge der Maßnahme spiele eine Rolle, auch die Fahrbahnbreite müsse beachtet werden. Vor dem Hintergrund des Arbeitsschutzes sind neben dem eigentlichen Arbeitsbereich zusätzliche Sicherheitsabstände einzuhalten. Die verbleibende restliche Fahrbahnfläche ist dann in vielen Fällen nicht mehr breit genug, um die erforderliche Mindestbreite für eine halbseitige Sperrung einhalten zu können. „Verkehrsteilnehmende und Straßenbauer/-innen wären vor Ort in großer Gefahr. Hierbei gibt es leider auch keinerlei Handlungsspielräume. Die Gesetzeslage ist eindeutig“, heißt es von Hessen Mobil: „Für die geplante Baumaßnahme an der B 254 ist eine Vollsperrung leider nicht zu vermeiden, da die Fahrbahn keine ausreichende Breite aufweist. Dementsprechend werden Umleitungsstrecken eingerichtet und beschildert.“
