Auch in vielen anderen Haushalten wird noch vor dem ersten Advent die alljährliche Weihnachtsdekoration hervorgeholt. Die Schwibbögen für die Fenster, die Lichterkette für den Baum. Vielleicht sogar ein paar Leuchtschläuche, um Familie Mott Konkurrenz zu machen. Doch wie viel Bling-Bling ist bei der Außendekoration überhaupt erlaubt?
Lichterschmuck zur Weihnachtszeit – was ist erlaubt und was nicht?
Eine gute Nachricht für alle Weihnachtsfans: Wer seine Wohnung festlich schmücken möchte, kann seiner Fantasie völlig freien Lauf lassen. Ob besonders hell, ausgefallen oder knallbunt – Regeln gibt es für die weihnachtliche Innendekoration keine.
Anders kann es bei Haus und Garten aussehen. Zwar erfreut leuchtende Weihnachtsdeko draußen meist jeden, der einen Blick darauf wirft. Dennoch gibt es ein paar Einschränkungen. So gilt bei der Außendekoration das gleiche wie bei anderen Gestaltungs- und Verschönerungsmaßnahmen: Die Nachbarn dürfen sich davon nicht gestört fühlen.
Ob Lampen, Lichterketten oder leuchtende Zuckerstangen – wie Sie Ihr Grundstück beleuchten, bleibt zunächst natürlich Ihnen überlassen. Wer das eigene Heim jedoch in eines der weihnachtlichsten Häuser Hessens verwandeln möchte, sollte eines bedenken: Die Lichterdekoration darf nicht zu grell ausfallen.
Ist sie zu hell, reflektiert sie stark oder scheint sie direkt in die Fenster der Nachbarn, wird die Weihnachtsbeleuchtung schnell als störend empfunden. Insbesondere Anwohner, die sich von dem Lichtspektakel geblendet fühlen, können sich darüber ärgern. Schlimmstenfalls kommt es zu einer Beschwerde, die der leuchtenden Pracht ein jähes Ende setzt.
Bevor Sie Ihren Garten in ein Lichtermeer verwandeln, kann es daher ratsam sein, die Nachbarschaft freundlich darauf vorzubereiten.
Am besten fragen Sie direkt nach dem Aufbau und der ersten Lichtprobe, ob sich jemand von dem hellen Schein gestört fühlt. Ist dies nicht der Fall, können Sie Ihre Lichter getrost über die Weihnachtszeit erstrahlen lassen.
Wann gilt die Weihnachtsbeleuchtung als ortsüblich und wann als Störfaktor?
Zwar ist der traditionelle Weihnachtsschmuck in Deutschland noch immer am weitesten verbreitet. Doch so mancher nimmt sich amerikanische Filme zum Vorbild und verziert das eigene Haus nicht nur mit ein paar Lichtern.
Stattdessen erstrahlt das gesamte Grundstück taghell, sobald die abendliche Dunkelheit hereinbricht. Einige Weihnachtsfans arbeiten sogar mit musikalischen Installationen, bei denen die Weihnachtsdeko im Takt der Musik die Farbe wechselt.
Möchten Sie Ihren Garten ebenfalls mit Licht und Musik in einen kleinen Weihnachtsmarkt verwandeln?
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, sofern Sie Ihre Nachbarn damit nicht stören und die Nachtruhe einhalten. Diese gilt von 22.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens. In dieser Zeit sollten Sie sowohl die Lichter als auch die Musik ausschalten, um die Nachtbarschaft nicht um den wohlverdienten Schlaf zu bringen.
Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob in den Häusern nebenan abends die Rollläden heruntergehen oder oben bleiben. Grundsätzlich gilt: Selbst bei offenem Fenster dürfen weder Lichter noch laute Geräusche die Nachtruhe stören.
Daher sollten Sie spätestens ab 22.00 Uhr die Weihnachtsbeleuchtung zumindest dimmen. Besser noch: Sie schalten sie komplett aus. Das spart nicht nur Ärger mit den Nachbarn, sondern auch Energie. Möchten Sie dabei nicht jeden Abend jede Lichterkette einzeln von Hand ausknipsen, kann sich übrigens die Installation einer praktischen Zeitschaltuhr lohnen.
