Lokales FD 30.12.2025

Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk - Abbrennen an Kirchen verboten

Fulda (pm/sim) – Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gehört für viele Menschen zur Silvesternacht dazu. Doch unsachgemäßer Umgang und fehlende Sicherheitsabstände führen alljährlich zu erheblichen Sachschäden und Bränden. Aus diesem Grund weist die Stadt Fulda erneut auf die geltenden Regelungen und Verbote hin.

Foto: Stadt Fulda

Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern untersagt. Der Gesetzgeber schreibt hierfür einen Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern vor.

Für Fulda hat diese Regelung besondere Auswirkungen: Aufgrund der engen Gassen und der zahlreichen Fachwerkhäuser gilt im gesamten Altstadtbereich ein absolutes Feuerwerksverbot. Der erforderliche Sicherheitsabstand kann dort nicht eingehalten werden. Auch außerhalb der Altstadt ist das Abbrennen von Pyrotechnik überall dort verboten, wo der Mindestabstand nicht gewährleistet ist. Wie in den vergangenen Jahren ist zudem auf dem Domplatz das Zünden von Silvesterfeuerwerk nicht gestattet.

Die strikten Regelungen sind notwendig, da Feuerwerkskörper aufgrund ihrer Brenndauer und der hohen Temperaturen von bis zu 2000 Grad Celsius leicht Brände verursachen können. Besonders gefährlich wird es, wenn Feuerwerkskörper beispielsweise durch lose Ziegel oder Dachluken in Gebäude eindringen.

Vor dem Hintergrund der weiterhin geführten Diskussion um die Feinstaubbelastung durch Silvesterfeuerwerk appelliert die Stadt Fulda zudem an die Bevölkerung, in der Silvesternacht verantwortungsvoll mit Pyrotechnik umzugehen.

Gleichzeitig bittet das Ordnungsamt darum, abgebrannte Feuerwerkskörper ordnungsgemäß zu entsorgen. In Bereichen der Innenstadt, in denen das Abbrennen von Feuerwerk erlaubt ist, werden hierfür zusätzliche Mülleimer aufgestellt.