Lokales FD 11.12.2025

Sendemast bei Zirkenbach steht – BI enttäuscht – OB: Lage eindeutig

Zirkenbach (gü/pm) – Gegen die geplante Aufstellung eines Mobilfunkmasts zwischen den beiden Fuldaer Stadtteilen Johannesberg und Zirkenbach hatte sich von rund einem Jahr Widerstand formiert (wir haben berichtet). Seit kurzem steht der Mast und die „Bürgerinitiative gegen den Bau eines 5G-Sendeturms in der Gemarkung Fulda Johannesberg-Zirkenbach“ ist enttäuscht. Sie sieht ihre Interessen nicht ausreichend berücksichtigt. Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld erklärt, dass die rechtliche Lage eindeutig ist und der Mast zu genehmigen war.

Fotos: BI.

„Bei einem Besuch vor Ort können Sie sich selbst ein Bild davon machen, wie sich der neu errichtete, 33 Meter hohe Sendeturm mit seinem groß dimensionierten Metallkorb für die Funktechnik in das ländliche Umfeld der betroffenen Stadtteile einfügt – oder aus unserer Sicht eben nicht einfügt“, hatte die BI den Oberbürgermeister kurz nach der Aufstellung des Masts zu einem Ortstermin eingeladen und in dem Brief nochmal dargelegt, warum im November 2024 über 300 Unterschriften gegen das Vorhaben gesammelt worden waren und der Sendemast auch weiter kritisch gesehen wird: „Aus unserer Sicht stellt er nicht nur ein gesundheitliches Risiko dar (Funk), sondern beeinträchtigt auch das Landschaftsbild sowie das Wohlbefinden der Anwohnerinnen und Anwohner massiv.“ Damit einhergehend rechnen die Hausbesitzer auch mit einer Wertminderung ihrer baulichen Objekte. Darüber hinaus kritisiert die BI die Art und Weise, wie das Vorhaben umgesetzt wurde: „Insbesondere das Fehlen aktiver Beteiligungsmöglichkeiten für die betroffene Bevölkerung sowie die aus unserer Sicht unzureichende Berücksichtigung ihrer Interessen.“

OB: Rechtliche Lage bezüglich der Genehmigung ist eindeutig
Oberbürgermeister Wingenfeld dankt der BI für ihr Engagement und dafür, dass sie die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in den umliegenden Stadtteilen vertreten und kanalisiert hat. In einem schriftlichen Statement macht er aber auch deutlich: „Die rechtliche Lage bezüglich der Genehmigung ist eindeutig: Ein genehmigungsfähiges Bauvorhaben ist bei Einhaltung aller Anforderungen zu genehmigen, diese Regelungen gelten für alle Bauvorhaben gleichermaßen.“ Die Rechtmäßigkeit, auch insbesondere zur kürzlich erfolgten Errichtung des Mastes, sei nochmals von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde bestätigt worden. „Auch als Oberbürgermeister kann ich nicht in ein rechtmäßiges Verfahren eingreifen“, so Wingenfeld, der auch nochmal auf den Austausch vor einem Jahr zurückblickt – bei einer Informationsveranstaltung im November 2024 vor Ort sowie einem Gesprächstermin Anfang Dezember 2024 im Stadtschloss: „Die Gründe für und gegen das Bauvorhaben wurden mit Vertretern der Stadt Fuld und des Vorhabenträger angehört und ausführlich diskutiert. Es fand eine mehrmalige Überprüfung möglicher alternativer Standorte statt, letztlich aber ist der Vorhabenträger bei der Standortsuche wieder zum identischen Ergebnis gekommen.“

Der Oberbürgermeister erläutert zudem, warum Mobilfunkmaste ein zentraler Baustein moderner Infrastruktur sind, von dem letztlich alle profitieren würden: „Wie viele Infrastruktureinrichtungen, zum Beispiel Stromleitungen oder Verkehrsanlagen, ist ein Mobilfunkmast kein Bauwerk, welches man sich aus ästhetischen Gründen wünscht – der Mast verändert zum Beispiel das Landschaftsbild. Gleichzeitig lässt sich ohne solche Anlagen eine verlässliche Mobilfunkversorgung und damit digitale Teilhabe, Notruf-Erreichbarkeit und wirtschaftliche Entwicklung nicht gewährleisten.“ Dies gelte vor allem auch für ländlich geprägte Stadtteile wie Zirkenbach, Harmerz und Johannesberg. „Gerade hier ist eine sichere Netzabdeckung vielfach ein Argument für die Ansiedelung von Arztpraxen, kleinen Unternehmen sowie den Zuzug von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die im Homeoffice tätig sind“, so der Oberbürgermeister.

 

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