Maskiert, mit Handschuhen und langem Mantel bekleidet und mit einer Pistole bewaffnet habe der Mann das Geschäft betreten und zwei Angestellte bedroht. Er habe sie gezwungen, den Tresor zu öffnen, Bargeld sowie Gold und Silber entwendet und die Opfer angewiesen, sich gegenseitig zu fesseln und laut zu zählen. Anschließend sei er zu Fuß geflüchtet und habe einen mitgebrachten Rollator zurückgelassen – so stellte sich der Tatablauf am Ende des Prozesses für das Gericht dar.
Der Vorsitzende Richter Dr. Jörg Weddig stellte in der Urteilsbegründung fest, dass die Beweisaufnahme eine eindeutige Täterschaft ergeben habe. DNA-Spuren am Rollator, Überwachungsvideos, Zeugenaussagen sowie körperliche Merkmale hätten den Angeklagten eindeutig überführt. Auch der Versuch des Angeklagten, sich nach der Tat ins Ausland abzusetzen, floss in die Beweiswürdigung ein. Psychiatrische Gutachten attestierten zwar eine dissoziale Persönlichkeitsstörung und langjährigen Drogenkonsum, schlossen jedoch eine verminderte Schuldfähigkeit aus.
Die psychischen Folgen für die beiden Geschädigten seien erheblich gewesen, betonte der Vorsitzende. Einer der Zeugen leide seit der Tat unter Angstzuständen, Schlafstörungen und Magenschmerzen und lebe seit dem Überfall weitgehend zurückgezogen. Der zweite Geschädigte habe von Todesangst während des Überfalls berichtet sowie von wiederkehrenden Panikattacken und befinde sich weiterhin in therapeutischer Behandlung.
In der Urteilsbegründung ging Weddig zudem auf den Hintergrund des Angeklagten ein. Der Mann wurde in Fulda geboren, ist 21-fach vorbestraft und hat mehrere gescheiterte Therapieversuche hinter sich. Angesichts der Schwere der Tat, der erheblichen Folgen für die Opfer und der umfangreichen Vorstrafen lehnte das Gericht mildere Maßnahmen oder eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung ab.
