Die Plädoyers wurden am Freitag vor dem Landgericht Fulda vorgetragen. Der Gerichtssaal war für die Öffentlichkeit geschlossen, auch die abschließenden Worte des Angeklagten fanden ohne Zuschauer statt. Der Ausschluss wurde mit Paragraf 171b des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) begründet, der vorsieht, dass in Verfahren wegen Straftaten gegen das Leben oder bei der Vernehmung von Zeugen unter 18 Jahren die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann. In diesem Verfahren könnte dies die Vernehmung des 15-jährigen Bruders des Opfers betreffen.
Der 27-jährige Angeklagte hatte die Tat im Verlauf des Prozesses gestanden und mehrfach Reue gezeigt. Er schilderte seine schwierige Kindheit in Rumänien, den frühen Tod seines Vaters sowie die konfliktreiche Beziehung zum Opfer, mit der er zwei Kinder hatte, die in der tödlichen Auseinandersetzung endete. Das Urteil des Landgerichts wird für Samstagmorgen erwartet, dann wird entschieden, ob der Angeklagte wegen Mord oder Totschlag verurteilt wird und welche Haftdauer verhängt wird.
