Davon ausgenommen sind Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt. Sie müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Zur Vorsprache sind ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate), ein gültiges Ausweisdokument und der aktuelle Führerschein mitzubringen. Um längere Wartezeiten zu vermeiden kann unter www.landkreis-fulda.de oder unter 0661-6006-1100 ein Termin ausgemacht werden.
