„Die Angeklagte hat sich geständig gezeigt“, sagte Strafrichterin Angelika Pluta in ihrer Urteilsverkündung. Bei einer Untersuchung durch Arbeitskollegen der Dienststelle Erfurt wurden am 3. Februar 2021 die Waffe sowie drei Magazine Munition im Bettkasten im Schlafzimmer der 57-jährigen sichergestellt. Damit habe sich die Angeklagte des Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gemacht und räumte die Anschuldigungen ein. Am besagten 3. Februar wollte sich die Angeklagte in ihrer Dienstkleidung auf den Weg zum Erfurter Bahnhof machen, um dort mit dem Zug nach Bad Hersfeld zu fahren und von einem Arbeitskollegen bis an die Dienststelle nach Lauterbach mitgenommen zu werden. In Lauterbach arbeitete die 57-jährige im Innendienst, nachdem sie aufgrund einer Verletzung elf Monate dienstunfähig war und durch ihren Arzt noch nicht für den Dienst außerhalb der Dienststelle freigeschrieben wurde.
An diesem Tag meldete sich die Angeklagte kurz vor der Zugfahrt krank und verstaute ihre Waffe mit den drei Magazinen Munition in den Bettkästen. „Mir ging es schlecht. Ich habe in der Nacht einen Migräneanfall bekommen“, erklärte sie. Nachdem sie sich krankgemeldet habe, legte sich die Angeklagte ins Bett, um sich auszuruhen. Nach einer kurzen Zeit, laut Verteidiger Rechtsanwalt Christian Celsen nach etwa einer Stunde, standen bereits mehrere Arbeitskollegen mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür der Angeklagten. Bei der Durchsuchung wurden schließlich die Waffe sowie die Magazine im Bettkasten gefunden. Ein spezieller Waffentresor war bereits bestellt, jedoch noch nicht geliefert worden, wie die 57-jährige ausführte.
Um Sprit und Geld zu sparen, fuhr die Angeklagte mit dem Zug, statt mit dem eigenen Auto. Da Polizeibeamte nur in Uniform kostenfrei mit der Bahn fahren dürfen, nahm die Angeklagte ihre Dienstwaffe mit nach Hause. „Zu dieser Uniform gehört die Waffe“, betonten Celsen sowie die 57-Jährige. Wenn sie zu Hause sei, sperre die Angeklagte ihre Waffe sowie die Magazine in einem Schlüsseltresor in ihrer Wohnung ein. „Es war falsch und ich weiß nicht, wieso ich das so getan habe“, sagte sie. Als Zeuge vernommen wurde ein ehemaliger Arbeitskollege der Angeklagten. Der 59-jährige Polizeibeamte war bei einem Teil der Wohnungsdurchsuchung dabei. In seiner Aussage berichtete er von der gefundenen Dienstwaffe der Angeklagten sowie der Magazine und einem Schlüsseltresor. Die Frage von Verteidiger Celsen, ob eine Wohnungsdurchsuchung bei einer Arbeitskollegin ungewöhnlich sei, verneinte er.
Seit dem Vorfall ist die Polizeibeamtin vom Dienst freigestellt. Die vergangenen viereinhalb Jahre seien für die Angeklagte sehr belastend gewesen. „Mir geht es schlecht. Manche Leute grüßen mich nicht mal mehr. Es ist einfach so viel passiert in den letzten Jahren“, erläuterte die 57-jährige unter Tränen. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro. Verteidiger Celsen forderte in seinem Plädoyer 30 Tagessätze in Höhe von 15 Euro auf Verwarnung. Dabei hob er nochmal die Tatfolgen von viereinhalb Jahren hervor. Von Dienstausfall bis hin zu Erniedrigungen bei der Durchsuchung habe die Angeklagte viel durchstehen müssen. Aufgrund des Geständnisses sowie den Tatfolgen verurteilte Richterin Pluta die Angeklagte zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro auf Bewährung von einem Jahr.
