Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann, der jahrelang als Busfahrer tätig war, zwischen Anfang November 2021 und Ende Oktober 2024 zwei Jungen im Alter von 13 Jahren überredet habe, mit ihm sexuelle Handlungen sowie Geschlechtsverkehr durchzuführen. Die Verfolgung des zunächst ebenfalls angeklagten sexuellem Missbrauchs einer 15-Jährigen, die der Mann im Zuge seiner Einlassung als seine „Freundin“ bezeichnet hatte, wurde eingestellt, da das Gericht Zweifel an der Erheblichkeit der Fälle hatte. Dies stieß bei den Angehörigen der Teenagerin auf Unverständnis. „Unglaublich“, kommentierte die Mutter der 15-Jährigen nach der Sitzung: „Die Taten sind doch nur ans Licht gekommen, weil sie ihn angezeigt hatte.“
Den Hergang schilderte der Richter in der Urteilsverkündung, wie folgt: Der 50-Jährige sei im Hersfelder Raum als Busfahrer eingesetzt gewesen, wo er sich im Laufe der Zeit mit einer Gruppe von sechs bis acht Jugendlichen angefreundet habe. Diese hätten dem Busfahrer immer wieder von Sorgen, Nöten und Problemen erzählt und sich ihm auf diese Weise anvertraut. „Sie sahen in ihm einen Freund, da spielte der Altersunterschied keine Rolle mehr“, erklärte der Richter. Unter den Jugendlichen sei auch einer der beiden Geschädigten gewesen, der in dem Prozess als Nebenkläger auftrat. Dieser habe während der Verhandlungen, die zum Schutz der Jugendlichen zu großen Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, beschrieben, dass er sich bezüglich seiner sexuellen Orientierung und Identität „desorientiert und unsicher“ gefühlt habe, führte Richter Becker weiter an. Der Angeklagte habe dem Jugendlichen angeboten, sich mit ihm auszuprobieren, was der Nebenkläger auch angenommen hätte. Dabei sei es erst zu oberflächlichen sexuellen Handlungen und später auch mehrfach zum Geschlechtsverkehr gekommen. Dazu habe der 50-Jährige den zum Tatzeitpunkt erst 13-jährigen Jungen unter anderem im Dienstfahrzeug mitgenommen, um mit ihm an abgelegene Orte zu fahren. Einmal habe er auch die 15-Jährige mitgenommen und dem 13-Jährigen anhand ihrer Anatomie die weiblichen Geschlechtsorgane erklärt.
Der andere Geschädigte sei der zum Tatzeitpunkt 13-jährige Sohn einer langjährigen Bekannten des Angeklagten gewesen. Diesen habe er auch zu sich nach Hause eingeladen und dort mit ihm sexuelle Handlungen bis hin zum vollendeten Geschlechtsverkehr in zwei Fällen durchgeführt, so der Richter. Alle Handlungen seien dabei weitestgehend unter Einverständnis der Jungen geschehen, allerdings durch das junge Alter des Geschädigten sowie deren vulnerable Situation nicht vollumfänglich einvernehmlich gewesen, stellte der Richter klar: „Das Gericht geht davon aus, dass dem Angeklagten bewusst war, dass seine Handlungen strafbar sind.“ Er habe sich zwar nicht über den ausdrücklichen Gegenwillen eines anderen Menschen hinweggesetzt, allerdings dessen Unsicherheit, Unerfahrenheit und sexuelle Desorientierung ausgenutzt.
„Das Gericht sieht eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten als vollkommen angemessen, aber auch mindestens erforderlich an“, erläuterte der Richter. Die Schwere der Taten habe sich auf das Strafmaß ausgewirkt. Strafmindernd hätten sich hingegen das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten, seine spürbar ernst gemeinte Reue, die Tatsache, dass er nicht vorbestraft sei, sowie sein Versuch, sich bei einem der Geschädigten zu entschuldigen ausgewirkt. Der Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen. Über die Höhe des zu zahlenden Schmerzensgeldes muss noch entschieden werden.
