Ein langer, emotionaler Gerichtsprozess voller Wendungen ging mit dem Urteil zu Ende. Angeklagt waren eine zum Tatzeitpunkt 20-Jährige aus Fulda, wegen des bandenmäßigen Handeltreibens sowie Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreibens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, und ihr heute 40-jähriger Bruder, wegen des Besitzes von und der Beihilfe zum Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Die heute 21-Jährige soll im Herbst 2024 im Laufe von wenigen Wochen deutschlandweit insgesamt weit über 30 Kilogramm Kokain transportiert und vertrieben haben. Als Drogenkurierin soll sie dann auch ihren älteren Bruder für die Sache akquiriert haben, der für sie eine nicht unerhebliche Menge Drogen im eigenen Bettkasten gelagert und auch bei der Herausgabe geholfen haben soll.
Das Gericht hatte sich deshalb im Laufe des Prozesses auch die Frage gestellt, ob und in welcher Form er Teil der kriminellen Organisation sei, war aber im Urteil zu dem Schluss gekommen, dass er der Bande nicht angehöre. „Er ist überrumpelt worden“, stellte Richter Joachim Becker fest: „Es ging ihm überhaupt nicht darum, eine zweite Einnahmequelle zu schaffen. Sein hauptsächlicher Punkt war die Hilfe und die Bindung zu seiner Schwester.“ Das Gericht einigte sich deshalb auch auf Beihilfe und schloss eine Mittäterschaft aus.
Im Gegensatz zu ihrem Bruder sei die Angeklagte wesentlich mehr in die Organisation und die Taten involviert gewesen. So habe sie nicht nur selbst Kurierfahrten durch die gesamte Republik unternommen und dabei immer wieder mehrere Ein-Kilo-Blöcke Rauschgift an bisher unbekannte Dritte verkauft, sie habe auch andere für die Organisation angeworben. Neben ihrem eigenen Bruder hätte sie beispielsweise auch eine Freundin, die in einem gesonderten Verfahren verfolgt werde, dazu gebracht bei ihren kriminellen Machenschaften mitzuwirken, erklärte der Richter in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Diese hätte dann auch organisatorische Aufgaben übernommen und sich um die Logistik der Drogen gekümmert.
Zu Gunsten der Angeklagten hätte sich ihr vollumfängliches Geständnis und die Mithilfe zur Ermittlung gegen die Hintermänner des Drogenrings ausgewirkt, so der Vorsitzende Da die junge Frau bei der Tatbegehung im Herbst 2024 erst 20 Jahre alt war, wäre auch eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht in Betracht gekommen, was sich ebenfalls strafmindernd ausgewirkt hätte. Aber das Gericht konnte keine Reifeverzögerung bei der Angeklagten feststellen und urteilte nach Erwachsenenstrafrecht. „Sie hat sich beispielsweise schnell einen Job im Schichtdienst gesucht und ein Auto über mehrere Jahre finanzieren wollen“, sagte Becker: „Das ist alles völlig altersgerecht und kein Zeichen von Unreife, sondern eher von verantwortungsvollen Entscheidungen.“ Dennoch wurde ihr junges Alter vom Gericht strafmindernd eingesetzt. „Bei so jungen Menschen ist davon auszugehen, dass sich ein Strafvollzug eher schädlich als förderlich auswirkt“, betonte der Richter. Auch ihre ehrliche Reue, der kurze zeitliche Tatrahmen, dass sie nicht vorbestraft war und keinen großen, finanziellen Vorteil aus ihrem Handel zog, wertete das Gericht positiv.
Auf der anderen Seite stünde allerdings die große Menge, um die es ging: „Also über 30 Kilo Kokain. Das ist schon der Spitzenwert in der Region hier. Das sehen Sie normalerweise in Frankfurt“, lachte der Richter.
Die Höhe der Strafe und die tiefen, lebenseinschneidenden Konsequenzen für die beiden Angeklagten seien dem Gericht bewusst. „Gerade die Jahre, die man eigentlich immer gerne wieder hätte, werden Sie im Gefängnis verbringen“, stellte der Richter zu beiden fest: „Das ist sehr hart, das ist uns bewusst.“ Dennoch wünschte er den beiden nach der Haft „neue Perspektiven“ und, dass „Sie die Hoffnung nie aufgeben“.
