Lokales FD 08.08.2025

Goldbarren und Schmuck erbeutet: Angeklagter hinterlässt Datenspur

Fulda (jk) – Über 329.000 Euro an Diebesgut erbeutet: Wegen einer bandenmäßigen Einbruchsserie muss sich aktuell ein 28-jähriger Tatverdächtiger aktuell am Landgericht Fulda verantworten. Im Zeitraum von Ende November bis Mitte Dezember 2024 soll er an insgesamt 14 Wohnungseinbrüchen beteiligt gewesen sein. Während der Verhandlung am Donnerstag wurden zwei Polizeibeamte als Zeugen verhört, die einige Indizien für die Einbrüche liefern konnten.

Fotos: Justin Klenner

An insgesamt 14 Wohnungseinbrüchen in Eichenzell, Wissels, Fulda, Pilgerzell und Künzell mit teils erheblicher Beute soll der 28-Jährige beteiligt gewesen sein. Bei drei Einbrüchen blieb es lediglich bei einem Versuch, elf waren erfolgreich. Der Angeklagte erbeutete Goldbarren, Eheringe, Schmuck, eine Kaffeemaschine, ein Sparbuch und jede Menge Bargeld in Höhe von über 329.000 Euro. Dabei sei der ehemalige Gärtner immer ähnlich vorgegangen. Die Einbrecher brachen entweder die Türe auf oder hebelten Fenster aus und verschafften sich so Zutritt zu den Wohnhäusern. Dabei soll der Angeklagte als Teil einer Bande agiert haben, dessen Mitglieder teilweise gesonderten von den Behörden verfolgt werden.

Am Prozesstag am Donnerstag wurden zwei Kriminaloberkommissare (KOK) als Zeugen vernommen. Bereits im frühen Stadium der Ermittlungen seien die Beamten von einer Einbruchsserie ausgegangen. Der erste Zeuge, ein 35-jähriger KOK, war für die Auswertung der Mobil- sowie Telekommunikationsdaten am Handy des Angeklagten zuständig. Anhand der Daten konnte er erkennen, was der Angeklagte auf seinem Mobiltelefon getan und mit wem und über was er gesprochen habe. Das Protokolieren war allerdings nicht möglich gewesen, da der Angeklagte meist andere Sprachen gesprochen habe. Ebenfalls aus den Mobil- und Telekommunikationsdaten konnte ein ungefährer Standort und ein Bewegungsbild des Angeklagten ermittelt werden. Im weiteren Verlauf seiner Ermittlungsarbeit glich der 35-jährige KOK die Daten des Mobiltelefons mit den Zeitpunkten und Orten der Einbrüche ab. So konnte dem Angeklagten eine Teilhabe an mehreren Einbrüchen nachgewiesen werden, allerdings nicht an allen 14.

Dank der Auswertung der Daten konnte der 28-jährige am 19. Dezember 2024 am späten Nachmittag auf frischer Tat ertappt werden. Nach einem Einbruch nahmen die Beamten den 28-jährigen bei seinem Mietwagen fest. Ein Teil des Diebesguts konnte während der Durchsuchungen der beiden Unterkünfte des Angeklagten sichergestellt werden. Weiteres Diebesgut konnte bei einem Fuldaer Juwelier identifiziert werden, da der 28-jährige seine Beute dort verkaufte. Während der Einbruchsserie soll der Angeklagte nicht allein, sondern als Teil einer Bande agiert haben. Bei der Auswertung des Mobiltelefons seien mehrere Kontakte in den Fokus des Ermittlers gefallen. Einer der Kontakte sei als „Logistiker“ aktiv gewesen und habe sich um die Anschaffung der Mietwagen sowie die Lagerung des Diebesgutes gekümmert. Mit weiteren Personen soll der Angeklagte über die Social Media Plattform Facebook in Kontakt getreten sein. Dabei habe er in seinen Nachrichten über die Einbrüche berichtet und sogar Videos des vermeintlichen Diebesgutes verschickt.

Ein weiterer Zeuge war für die Spurensicherung sowie die Auswertung und Identifizierung des sichergestellten Diebesgutes zuständig. Nach der Festnahme des Angeklagten in Künzell stellte der 28-jährige Beamte das Diebesgut in seiner Wohnung sicher. Dabei soll es sich unter anderem um eine Geldbörse, Ohrschmuck, Schatullen, Halsketten, Handtaschenhalter und vieles mehr gehandelt haben. Des Weiteren kümmerte er sich um die Auswertung der sichergestellten Videos auf dem Handy des Angeklagten, worauf das Diebesgut und teilweise er selbst zu erkennen war. Nach der Identifikation stellte der Beamte Kontakt zu den Geschädigten her, um das Diebesgut zuzuordnen. Bei einem Einbruch in Harmerz veranlasste er eine DNA-Analytik und erstellte am Tatort Abformung des vermeintlichen Tatwerkzeugs. Während der Spurensicherung stellten die Beamten einen DNA-Abrieb am Fenster sowie körperliche Sporen am Schrankspiegel fest. Dabei soll es sich klar um eine unbekannte dritte Person gehandelt haben. Aufgrund unzureichender Menge an DNA konnte allerdings kein Ergebnis erzielt werden, so der Zeuge.