An insgesamt 14 Wohnungseinbrüchen in Eichenzell, Wissels, Fulda, Pilgerzell und Künzell mit teils erheblicher Beute soll der 28-Jährige beteiligt gewesen sein. Bei drei Einbrüchen blieb es lediglich bei einem Versuch, elf waren erfolgreich. Der Angeklagte erbeutete Goldbarren, Eheringe, Schmuck, eine Kaffeemaschine, ein Sparbuch und jede Menge Bargeld in Höhe von einem Gesamtwert über 329.000 Euro. Dabei sei der ehemalige Gärtner immer ähnlich vorgegangen. Die Einbrecher brachen entweder die Türe auf oder hebelten Fenster aus und verschafften sich so Zutritt zu den Wohnhäusern. Dabei soll der Angeklagte als Teil einer Bande agiert haben, dessen Mitglieder teilweise gesondert von den Behörden verfolgt werden.
Am Prozesstag wurde ein Polizeibeamter sowie ein Ehepaar als Zeugen vernommen. Der Beamte schilderte, dass der Angeklagte gemeinsam mit einem Komplizen am 11. Dezember 2024 im Zeitraum von 14 bis 21 Uhr in eine Kellerwohnung eines Mehrfamilienhauses in Eichenzell einbrach. Dabei hebelten die Einbrecher das Küchenfenster auf, um sich so Zugang zur Wohnung zu verschaffen. In der Wohnung durchsuchten sie alle Zimmer und durchwühlten Schränke und Schubladen auf der Suche nach Diebesgut. Dabei entwendeten die Räuber Schatullen, Schmuck und einen vierstelligen Bargeldbetrag. Im Anschluss brachen die Einbrecher noch in der Erdgeschosswohnung direkt darüber ein, wo eine alleinerziehende Mutter mit ihrem Sohn lebte. Bei der Spurensicherung stellten die Beamten einen Fußabdruck auf dem Teppich der Erdgeschosswohnung sicher. „Die Geschädigte konnte uns versichern, dass der Abdruck nicht von ihr stammt“, erklärte der Beamte während der Vernehmung. Nach den Einbrüchen verließen die Einbrecher das Gelände und hinterließen auf der Flucht mehrere Familienbilder der Geschädigten im Garten. Beide Einbrüche seien mit einem sogenannten Spannungsbruch an den Fenstern geschehen.
Weiterhin als Zeugen geladen war das Ehepaar, das in der Kellerwohnung in Eichenzell wohnte. Vor dem Einbruch sei das Paar gemeinsam mit den Kindern in Prag gewesen, um dort Verwandte zu besuchen. Am 11. Dezember 2024 verließ die Ehefrau die Wohnung gegen 8 Uhr in Richtung Arbeit. Der Ehemann verließ die Wohnung gegen 13 Uhr, auch die Kinder fuhren weg. „Es stand kein einziges Auto mehr auf dem Hof“, sagte der geschädigte, 45-jährige Ehemann. Somit sollen sich die Einbrüche im Zeitraum von 14 bis 18 Uhr ereignet haben. Die Ehefrau kam gegen 18 Uhr von der Arbeit und sah zwei Polizeibeamte in Zivil vor ihrer Wohnung. „Da haben sie mir erklärt, was passiert ist, und sind mit mir ums Haus gegangen, um mir die Einbruchsspuren zu zeigen“, erklärte die 45-Jährige. Nachdem die Spurensicherung mit der Arbeit fertig war, konnte die Ehefrau gemeinsam mit ihrem Mann in die Wohnung zurück.
Zuvor erkundigte sich der 45-jährige Mann bei der Nachbarschaft, ob jemand den Einbruch gesehen haben könnte. Dabei berichtete eine etwa 90-jährige Dame, dass sie zwei Personen vor der Haustür der Geschädigten gesehen habe, die versucht hätten, die Türe einzutreten. Im Anschluss seien sie um das Haus gelaufen. Der Geschädigte erzählte während der Verhandlung, dass sich die Einbrecher über die Terrassentür Zutritt zur Wohnung verschafft und über die Wohnzimmertür den Tatort verlassen haben müssen. Zuvor hätten die Einbrecher versucht, über die Haustüre und dem Küchenfenster einzudringen. Dabei entstanden Schäden in einer unbekannten Höhe. Das Diebesgut erhielten die Geschädigten nach wenigen Tage zurück. „Wir haben alles weggeschmissen. Ich wollte es nicht mehr haben“, schilderte die 45-jährige Frau. Sie leide sehr an den Folgen des Einbruchs. „Ich konnte zwei Wochen nicht im Schlafzimmer schlafen“, erklärte die Frau. Ihrem Mann gehe es so weit gut. Aber: „Es ist ein komisches Gefühl, dass jemand in der Wohnung war“, erläuterte er. Die entstandenen Schäden an Haustür, Terrassentür sowie den Fenstern ärgere ihn allerdings am meisten.
Goldbarren und Schmuck erbeutet: Angeklagter hinterlässt Datenspur
