Angedacht waren die Soforthilfen für Unternehmen oder Selbstständige, die in ihrer Existenz bedroht waren, teilt etwa das RP Kassel online im einem FAQ zum Thema mit. Damit solle nur so viel Geld ausgezahlt werden, damit ein tatsächlich finanzielles Minus ausgeglichen werde, welches sonst nicht gedeckt werden könne: „Zu Beginn der Pandemie wurde die Höhe der Hilfen auf Basis von Schätzungen (Prognosen) festgelegt, weil die genauen Zahlen noch nicht bekannt waren. Jetzt, da die tatsächlichen Geschäftszahlen vorliegen, wird überprüft, ob die damaligen Schätzungen korrekt waren und ob die ausgezahlten Hilfen gerechtfertigt waren.“ Weiter heißt es, dass die Mitwirkung an dem laufenden Rückmeldeverfahren für alle, die ein Schreiben oder eine E-Mail erhalten haben, verpflichten sei. Es gebe nur eine Ausnahme: „Sie müssen sich nicht melden, wenn Sie den erhaltenen Zuschuss in voller Höhe zurückzahlen oder bereits zurückgezahlt haben.“ Der Prozess der Rückmeldung läuft über ein Online-Portal.
In Osthessen haben bereits einige Unternehmen Aufforderungen zur Überprüfung erhalten. Dazu gehört auch Friseurmeisterin Jutta Ressel, die gemeinsam mit ihrem Schwager Jürgen und Tochter Denise das Familienunternehmen Cutting Crew und die Haargalerie in Fulda führt. Sie befand sich im Urlaub, als die E-Mail verschickt wurde und bemängelt das Verfahren als eine „Frechheit“: „Jetzt gehen sie an die Betriebe, die eh schon dran sind.“ Vor fünf Jahren hatten unter anderem die Friseurbetriebe im Zuge des ersten Lockdowns zwangsweise schließen müssen: „Wir sind überrannt worden.“ Gleichzeitig hätte es Kosten wie beispielsweise Mieten gegeben, die anfielen. Ressel habe daher 30.000 Euro an Soforthilfe beantragt, den Höchstsatz für Großbetriebe. Rückblickend kritisiert sie das Vorgehen, da auch viele Scheinfirmen Gelder beantragt hätten, welche sich nun nicht mehr nachvollziehen lassen. Die Friseurmeisterin spricht von einem Kurzschluss-Verfahren: „Man hätte das über die Steuer-ID machen können.“ Weil es aber keine solche Kontrolle zum Beginn gegeben habe, bedeute das jetzt einen großen Aufwand für die Unternehmen und Betriebe: „Eine Unverschämtheit. Das müssen wir jetzt ausbügeln.“
Aktuell arbeite Ressel sich noch in das Online-Portal des RP Kassel ein, denn hier gebe es weitere Komplikationen: „Die Server waren ständig nicht erreichbar.“ Auch die Kommunikation der Aufforderung per E-Mail sorge für Frust: „Das verärgert mich richtig.“ Über einen individuellen Pin sowie einen Namen soll sie für ihr Unternehmen Dokumente hochladen. Die Friseurmeisterin teilt mit, dass sie bereits bei der Kreishandwerkerschaft Fulda nachgefragt habe und eine Fristverlängerung beantragen wolle. Eine größere Rückzahlung der Soforthilfen könne Folgen für den Betrieb haben, ergänzt sie: „Man müsste schauen, was dabei rauskommt.“
Bei Nelles Catering sei noch keine Aufforderung zur Überprüfung von Rückzahlungen gekommen, erzählt Inhaberin Marie-Christine Nelles. Sie hat allerdings bei einigen Kollegen in der Gastro-Branche davon mitbekommen und erwarte ebenfalls Post vom RP Kassel. Für sie sei die Situation nicht nachzuvollziehen: „Wie lange Corona vorbei ist und wir sind immer noch konfrontiert.“ Das Eventcatering habe damals ebenfalls 30.000 Euro an Soforthilfen beantragt und auch erhalten. Diese jetzt zurückzahlen zu müssen, komme zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt: „Das Geld ist nirgendswo einkalkuliert. Seit drei Jahren gehen die Geschäfte weiter, wir investieren gerade in einen Neubau.“ Bei der Auszahlung der ersten Soforthilfen sei nie kommuniziert worden, dass diese Gelder zurückerstattet werden müssten. Gerade kleinere Betriebe ständen vor einer Herausforderung, meint Nelles: „Das kann für viele existenzbedrohend werden.“ Sie bleibe gespannt, ob und wann der Brief mit der Aufforderung ankomme: „Wir sitzen auf einem Pulverfass.“
