Lokales FD 16.08.2025

Corona-Soforthilfen – Rückzahlungen gefordert – Kritik am Vorgehen

Fulda (as) – Viel Bürokratie und existenzielle Gefahr für Betriebe: Das Rückmeldeverfahren in Hessen zur Auszahlung der Corona-Soforthilfen belastet aktuell zahlreiche Unternehmen. Konkret wird geprüft, ob die damals ausgegebene Gelder zurückgezahlt werden müssen. Wie die IHK Fulda und die Kreishandwerkerschaft Fulda berichten, sei das Vorgehen des Regierungspräsidiums (RP) Kassel in der Thematik eher kritisch zu bewerten.

Symbolfoto: pixabay

Nicole Schmitt-Felgenhauer. Foto: IHK Fulda

Die Rückmeldepflicht wirft einige Fragen bei den betroffenen Unternehmen in der Region auf. Bei der IHK Fulda hätten sich bislang 13 Unternehmen deshalb gemeldet, erläutert Geschäftsführerin Nicole Schmitt-Felgenhauer, Referentin für Handel und Tourismus. Was die Fragen angehe, drehe es sich hauptsächlich um die Rückzahlungspflicht, die rechtliche Zulässigkeit der Forderungen sowie die Rechtmäßigkeit der Rückforderungsbescheide. „Da die Bescheide und Nachforderungen erst seit Anfang Juli versendet wurden, gehen wir davon aus, dass in den nächsten Tagen und Wochen noch weitere Anfragen hinzukommen“, gibt sie an. Bisher seien die meisten Rückmeldungen aus den Bereichen der Gastronomie sowie der Dienstleistungs- und Reisebranche gekommen, ein Fall sei aus dem Handel bekannt.

Zum Vorgehen der IHK Fulda sagt die Geschäftsführerin: „Wir führen zunächst individuelle Erstgespräche, schauen uns die Einzelfälle sehr genau an und besprechen gemeinsam mit den Unternehmen das weitere Vorgehen. Häufig empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt.“ Auf die Fristen habe die Industrie- und Handwerkskammer keinen Einfluss, weil diese den zuständigen Regierungspräsidien obliegen würden.“ Für Ersteinschätzungen steht den Unternehmen unser Justitiar Hermann Vogt unter 0661 284-20 oder per E-Mail: vogt@fulda.ihk.de zur Verfügung“, berichtet die Referentin für Handel und Tourismus. Weitere Informationen rund um das Rückmeldeverfahren gebe es unter www.ihk-fulda.de.

Die Einleitung eines Prüfverfahrens von Betrieben in dieser Größenordnung sei langwierig und zeitintensiv, beschreibt Schmitt-Felgenhauer. Das liege nicht zuletzt daran, dass viele Hilfen an tatsächliche Umsatzrückgänge oder Fixkosten geknüpft waren. Die IHK Fulda bewerte gleichzeitig die Art der Kommunikation durch das RP Kassel als kritisch: „Mehr als fünf Jahre nach der Antragstellung mitten in den Sommerferien eine Rückmeldeaufforderung mit einer Frist von lediglich zwei Wochen zu versenden – verbunden mit dem Hinweis, dass ansonsten die komplette Summe zurückzuzahlen ist – wirkt aus unserer Sicht zu bürokratisch.“

Zu der Thematik hätten sich bislang „nur sehr wenige Betriebe“ bei der Kreishandwerkerschaft Fulda gemeldet, erklärt Geschäftsführerin Gabriele Leipold: „Was angesichts der Tragweite des Rückmeldeverfahrens überrascht. Die meisten Unternehmen wenden sich offenbar zunächst an ihre Steuerberater, die bereits bei der Antragstellung involviert waren.“ In den Anfragen an die Kreishandwerkerschaft würden sich die Verantwortlichen aus den Betrieben vor allem mit der Auslegung der Rückmeldekriterien beschäftigen: „Insbesondere die Frage, welche Kosten angerechnet werden dürfen und wie mit dem Online-Portal umzugehen ist.“ Sie erwartet, dass die Zahl der Rückfragen in den kommenden Wochen noch steigen werde, da das RP Kassel derzeit flächendeckend Schreiben versende. „Viele Unternehmen sind überrascht von der Aufforderung, da ursprünglich von stichprobenartigen Prüfungen die Rede war. Die Rückmeldefristen sind zudem knapp bemessen, was zusätzlichen Beratungsbedarf erzeugt“, stellt die Geschäftsführerin fest.

Von den handwerklichen Betrieben seien nach den Beobachtungen der Kreishandwerkerschaft insbesondere Friseurbetriebe Ziel der Überprüfung, so Leipold. Sie erklärt den Umstand damit, dass viele andere Handwerksbetriebe zu Beginn der Pandemie 2020 als systemrelevant eingestuft wurden und daher keine Soforthilfe beantragt hatten: „Friseurbetriebe hingegen mussten ihre Geschäftstätigkeit häufig vollständig einstellen und haben daher Soforthilfe in Anspruch genommen. Auch gastronomische Betriebe berichten von Belastungen durch Rückforderungen.“ Die Kreishandwerkerschaft biete den Mitgliedsbetrieben selbstverständlich eine Beratung an, führt sie weiter aus und ergänzt: „Darüber hinaus empfiehlt die IHK Darmstadt, bei Bedarf umgehend eine Fristverlängerung und Akteneinsicht beim RP Kassel zu beantragen.“ Dies solle schriftlich erfolgen und könne auch die Übersendung der damaligen Förderbedingungen und FAQ-Versionen beinhalten. „Die Handwerkskammer Kassel sowie der Landesinnungsverband Friseurhandwerk Hessen stehen ebenfalls beratend zur Seite“, teilt die Geschäftsführerin mit.

Die Rückzahlungen der damaligen Soforthilfen würden für viele Betriebe eine erhebliche Belastung darstellen, berichtet Leipold: „Besonders kritisch ist, dass Personalkosten und Unternehmerlohn nicht angerechnet werden dürfen, obwohl sie für Selbständige existenziell sind.“ Viele hätten ihre finanziellen Reserven aufbrauchen müssen und manche hätten sogar auf die Altersvorsorge zurückgegriffen. „Die Gefahr von Insolvenzen ist daher nicht auszuschließen – insbesondere bei kleinen Betrieben mit geringer Liquidität“, macht sie deutlich. Dass das RP Kassel das Rückmeldeverfahren erst jetzt umsetze, komme aus Sicht vieler Betriebe überraschend: „Zwar war die Rückzahlungspflicht von Anfang an Bestandteil der Bewilligungsbescheide, doch die späte Umsetzung führt zu Verunsicherung.“ Hinzu komme, so die Geschäftsführerin, dass die digitale Abwicklung über ein Online-Portal zwar als benutzerfreundlich beschrieben werde, für „weniger digital affine Personen“ aber eine Hürde darstelle: „Zudem sind viele rechtliche Fragen – etwa zur Auslegung von ‚verbundenen Unternehmen‘ – noch nicht höchstrichterlich geklärt.“