Lokales FD 12.08.2025

26 Einbrüche und Kokain-Besitz – Prozessauftakt gegen 53-Jährigen

Fulda (fp) – Wegen der Vorwürfe des Wohnungseinbruchsdiebstahls in 26 Fällen und des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge muss sich derzeit ein 53-jähriger Mann aus Albanien vor dem Landgericht in Fulda verantworten. Er soll unter anderem vom März 2022 bis November 2022 in mehrere Häuser in Fulda und in Hünfeld sowie in den Gemeinden Eichenzell, Petersberg und Künzell eingebrochen sein. Dabei soll er ein Diebesgut von zirka 477.000 Euro erbeutet haben.

Der Angeklagte saß mit drei Verteidigern und einem Dolmetscher vor Gericht. Foto: Felix Pillat

Zum Prozessauftakt am Montagvormittag verlas die Staatsanwaltschaft die Anklage: Der 53-Jährige soll sich innerhalb von acht Monaten mittels eines Schraubenziehers mehrfach Zugang zu Wohnhäusern in Fulda, Horas, Petersberg, Künzell und Eichenzell sowie in Hünfeld verschafft haben, wobei er Türen und Fenster aufhebelte. Dabei habe er einen Gesamtsachschaden von über 21.000 Euro verursacht und Wertgegenstände, wie Schmuck, Münzsammlungen und Manschettenknöpfe, sowie Bargeld im Wert von rund 477.000 Euro erbeutet haben. Weiter werde ihm zur Last gelegt, Mitte November etwas über 400 Gramm Kokain für eine dritte, unbekannte Person aufbewahrt zu haben, und sich damit der Mittäterschaft im Drogenhandel schuldig gemacht zu haben. Für diesen Dienst habe er auch eine nicht geringe Menge Geld erhalten, die neben dem Diebesgut ebenfalls von der Polizei festgestellt und eingezogen werden konnte.

Für den Beginn der Verhandlung waren mehrere Zeugen vor Ort , darunter auch die Polizisten, die den Angeklagten vor drei Jahren an einem Tatort festgenommen hatten. Sie schilderten, dass sie den 53-Jährigen in der Nähe eines gemeldeten Einbruchs angetroffen und angesprochen hätten. Daraufhin habe dieser allerdings die Beine in die Hand genommen und war durch einige Gärten geflohen. Nach einer kurzen Verfolgungsjagd zu Fuß habe einer der Polizeibeamten den Angeklagten beim Klettern über einen Zaun hindern und festsetzen können. Dieser habe sich der Festnahme stark widersetzt und machte auch von Pfefferspray Gebrauch, dass er allerdings versehentlich gegen sich selbst und nicht den Polizeibeamten richtete. Nach kurzer Zeit habe der Zeuge den Verdächtigen zu Boden ringen und festsetzen können. Dabei habe er ihm offenbar einige Wunden zugefügt, wie er auf Nachfrage der Verteidigung bestätigte. Der festgesetzte Mann sei den Beamten auf der Straße aufgefallen, da er dunkel und in mehrere Schichten gepackt gekleidet war und außerdem einen Rucksack sowie eine Bauchtasche bei sich trug. Bei der Durchsuchung des Verdächtigen stellten die Beamten jede Menge Geld, dass zwischen den Schichten der Kleidung versteckt war, fest und verhafteten den Mann.

Verständigung zum Gerichtsfall möglich

Gleich zu Beginn der Verhandlung stellte die Richterin Dr. Bettina Stade eine im Vorfeld angestrebte Verständigung im Zuge eines Gespräches in den Raum. Die Verteidigung hatte den Vorschlag der Kammer zunächst abgelehnt, habe aber inzwischen ihre Meinung geändert, stellte sie nach Aussage der Anwälte fest.

Die drei Verteidiger des Angeklagten stellten in der Vorstellung der Verständigung zunächst ihren Vorschlag für eine Einigung vor. So sei in diesem Fall aufgrund der nahezusammenliegenden Straftaten das Bilden einer Gesamtfreiheitstrafe angebracht, stellte einer der Anwälte fest: „Ich halte das Verfahren sehr dafür geeignet.“ Hintergrund waren zwei andere Gerichtsverfahren je am Landgericht Itzehoe und am Landgericht Dortmund zu zwei weiteren Tatzeiträumen des Angeklagten gewesen, die in das Urteil in Fulda einfließen sollten. So schlug die Verteidigung für eine mögliche Verständigung – zunächst nur für die Einbrüche – ein Strafmaß von vier Jahren und neun Monaten vor, in das aber eine bereits vollzogene Haftstrafe als sogenannter Härteausgleich von zwei Jahren und vier Monaten einbezogen werden solle. Insgesamt käme somit eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten zustande. Der Fall rund um das Kokain, müsse die Verteidigung nochmal gesondert besprechen.

Ob und inwiefern eine Verständigung zustande kommt, hängt aber von der Anklageseite ab, die ebenfalls einen Vorschlag für ein Strafmaß machen muss. Der Staatsanwalt müsse sich allerdings noch mit der zuständigen Staatsanwaltschaft besprechen, sagte er vorläufig, was zu Unruhe seitens der Verteidigung führte. Die Anwälte befürchteten, dass durch ein zu stark abweichendes Angebot seitens der Staatsanwaltschaft keine Verständigung zustande kommen könne, woraufhin Richterin Stade beschwichtigte: „Wir bleiben im Gespräch und warten die Stellungnahme ab.“ In der Zwischenzeit würde die Verhandlung regulär weitergeführt und die geladenen Zeugen vernommen werden, beschloss die Kammer nach kurzer Beratung.