Lokales FD 24.04.2025

Zwei Bundeswehr-Flieger über Osthessen – Ausbildungs-Manöver

Osthessen (pm/fp/pf) – Tiefflieger über Osthessen: Aufmerksame Beobachter könnten am Mittwochnachmittag zwei Militärflugzeuge am Himmel über Osthessen erspäht haben. Ersten Informationen nach handelt es sich um Airbus-Transportmaschinen des Typs Airbus A400M des Lufttransportgeschwaders (LTG) 62 aus Wunstorf. (update)

Auch über Künzell und Dirlos (Landkreis Fulda) rauschten die Bundeswehr-Flieger – tief, aber nicht so tief, dass die Störche hätten flüchten müssen. Fotos: Timo Zentgraf

Ein Sprecher der Luftwaffe der Bundeswehr bestätigte später gegenüber Osthessen-Zeitung das Manöver; bei dem es sich um einen „taktischen Ausbildungsflug“ gehandelt habe. Zwei Maschinen des Typs A400M waren in niedriger Höhe, dem sogenannten „Low Level“ unterwegs, etwa 500 Meter über dem Boden, und das mit mehreren hundert Stundenkilometern. Im Abstand von zehn Minuten passierten die beiden Flugzeuge auch die Region Osthessen, so beispielsweise den Raum Bad Hersfeld gegen 12.30 Uhr, oder den Raum Fulda, wo die Flieger in Künzell-Dirlos, Großenlüder oder südlich im Landkreis gut zu sehen waren.

Die Pressestelle des Luftfahrtamtes der Bundeswehr spezifizierte zu einem späteren Zeitpunkt die Angaben weiter.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:

Die Auswertung der Radardaten vom 23. April 2025 zeigt zwei A-400M des Lufttransportgeschwaders (LTG) 62 aus Wunstorf, die nach Oberpfaffenhofen flogen.

Eines des beiden Transportflugzeuge flog um 12:30 Uhr Ortszeit mit einer Geschwindigkeit von 288 Knoten (ca. 533 km/h) in einer Höhe von 524 Fuß (ca. 160m über Grund) über den östlichen Rand von Marktheidenfeld. Das zweite Luftfahrzeug flog um 12:45 Uhr Ortszeit mit einer Geschwindigkeit von 281 Knoten ( ca. 520 km/h) entlang des Main über den Bereich Marktheidenfeld. Dabei betrug die geringste Flughöhe 562 Fuß (ca. 171m über Grund).

Die beiden A-400M flogen nach Oberpfaffenhofen um von dort aus Absetzflüge in Altenstadt durchzuführen. Der Verlegeflug wurde zur Aus-/Weiterbildung für Tiefflug genutzt. Des Weiteren wurden noch Anflugverfahren am Flugplatz Giebelstadt geübt.

Die Flüge wurden unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen durchgeführt.

Grundsätzlich ist militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig und ist nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden, um diese Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik zu verteilen. Die dabei einzuhaltende Mindesthöhe für Transportflugzeuge beträgt 500 Fuß (ca. 150 m) über Grund. Beim Überflug von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist für Transportflugzeuge eine Mindesthöhe von 2.000 Fuß (ca. 600 m) über Grund einzuhalten. Selbstverständlich wird dabei versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen. Aber die dicht besiedelte Bundesrepublik setzt diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen enge Grenzen. Die Planungen für die Vorgänge im Rahmen von Übungsflügen oder sonstigen Flugbewegungen obliegen den fliegenden Verbänden. Hierbei spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel aktuelle Witterungsverhältnisse oder die jeweilige Verfügbarkeit von Personal und Material.

Die Erfüllung der Aufgaben der Luftstreitkräfte erfordert eine fundierte fliegerische Ausbildung und kontinuierliches Üben. Daher ist mit Blick auf den Erhalt der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte und unter den gegebenen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen ein Verzicht nicht möglich. Zwar werden heute bereits große Teile der fliegerischen Ausbildung ressourcen- und umweltschonend unter Nutzung von Simulatoren durchgeführt; die Durchführung von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld bleibt dennoch unumgänglich, um eine kontinuierliche Vorbereitung auf die Landes- und Bündnisverteidigung sowie auf internationale Einsätze zur Krisenbewältigung für die Streitkräfte sicherzustellen.

Allgemeine Informationen zum militärischen Flugbetrieb haben wir im Internet unter Militärischer Flugbetrieb (bundeswehr.de) bereitgestellt. Ebenso haben wir in unserem Hause ein Bürgertelefon eingerichtet, damit sich die Bevölkerung auch unmittelbar mit Ihren Beobachtungen an uns wenden kann. Die Erreichbarkeiten sowie die Informationen, die wir benötigen, um Anfragen bearbeiten zu können, haben wir hier zusammengestellt: Bürgerservice rund um den militärischen Flugbetrieb (https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/organisation-/das-luftfahrtamt-der-bundeswehr/militaerischer-flugbetrieb).