Lokales FD 01.04.2025

Schutz vor Cannabis-Geruch – Wehner: Stadtpolizei gut aufgestellt

Fulda (as) – Störender Cannabis-Geruch, Folgen der Waffenverbotszone und digitaler Bauantrag: Über diese und weitere Themen wurde am Montagabend im Fuldaer Fürstensaal bei der Stadtverordnetenversammlung diskutiert. Der Magistrat informierte unter anderem über die Arbeit der Stadtpolizei mit Blick auf die Teilentkriminalisierung von Cannabis, die vor einem Jahr bundesweit beschlossen wurde.

Foto: Andreas Schellenberg

Gestellt hatte die Anfrage die SPD/Volt-Fraktion. Bürgermeister Dag Wehner stellte zunächst fest, dass „etliche Schulungen und Unterweisungen im Ordnungsamt und bei der Stadtpolizei notwendig gewesen“ seien. Die Mitarbeitenden der Stadtpolizei ständen in der Praxis vor Herausforderungen, die eine zeitintensive Prüfung mit sich bringen: „Der notwendige und intensive Austausch mit der Landespolizei kostet Zeit und Ressourcen. Eine personelle Aufstockung der Stadtpolizei konnte bisher allerdings vermieden werden.“ Für den verwaltungsinternen Ablauf habe die Stadt zudem neue Strukturen geschaffen, um Cannabisprodukte, Joints und andere Gegenstände beweissicher aufzubewahren. „Da die Geruchsbelästigungen durch diese Gegenstände enorm waren und sind, mussten verschließbare Verpackungen und Behältnisse angeschafft werden“, teilte Wehner mit und ergänzte: „Das Risiko, das durch den penetranten Geruch entsteht, muss unter Arbeitsschutzgesichtspunkten so gering wie möglich gehalten werden. Der Geruch kann Kopfschmerzen und Niesanfälle auslösen und geht auf die Kleidung über. Zudem müssen hygienische Aspekte berücksichtigt werden.“

Der Konsum im Stadtgebiet sei allgemein zwar wahrnehmbar, allerdings gebe es entgegen erster Annahmen nur eine geringe Zahl von Konsumenten im öffentlichen Raum, gab der Bürgermeister an. Insgesamt seien elf Bußgeldverfahren eröffnet worden. Mit Blick auf die Arbeit im Jugendamt habe das neue Gesetz die Situation nicht wesentlich verändert: „Auch vor dem Frühjahr 2024 hatten wir bei Kindeswohlgefährdungsmeldungen mit Eltern zu tun, die im Rahmen der Überprüfung eingeräumt haben, Cannabis zu konsumieren.“ In solchen Fällen prüfe das Jugendamt, ob eine Kindeswohlgefährdung ausgelöst werde. Die SPD/Volt-Fraktion bedankte sich anschließend für die Ausführungen.

Unter dem Titel „Waffenverbotszone – gefährliche FKG-Kanone außer Gefecht gesetzt“ fragte Riebold (Die Partei), welche Auswirkungen sich durch die Einrichtung der Zone ergeben hätten. Bürgermeister Wehner machte deutlich: „Die FKG-Kanone ist ein Thema zwischen der FKG und der Waffenbehörde des Landkreises Fulda. Der Magistrat hat damit nichts zu tun.“ Die Überprüfung erfolge auf Grundlage der Vorgaben des Waffengesetzes, zuständige Waffenbehörde sei weiterhin der Landkreis Fulda. „Die Errichtung einer Waffenverbotszone ist ein weiterer Baustein der Sicherheitsarchitektur unserer Stadt und trägt dazu bei, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestärkt werden. Polizei und Stadtpolizei sind durch den Erlass der Verbotszone in der Lage, unter Beachtung aller gesetzlichen Voraussetzungen Kontrollmaßnahmen durchzuführen“, gab der Bürgermeister weiter an.

Fragen zur Bearbeitung von Bauanträgen in Fulda stellte die FDP-Fraktion. Stadtbaurat Daniel Schreiner erklärte: „Im Jahr 2024 wurden im Schnitt 26 Anträge/Mitteilungen monatlich eingereicht.“ Grundsätzlich würden die gesetzlichen Bearbeitungsfristen eingehalten, sofern vollständige und prüffähige Unterlagen vorgelegt werden. Es gebe jedoch regelmäßig unvollständige Anträge, räumte Schreiner ein. Die Stadt Fulda gehe künftig noch einen Schritt weiter: Ab dem 1. Mai können Bauanträge digital eingereicht und bearbeitet werden.

Debatte um Resolution für den 8. Mai

Stadtverordnetenvorsteherin Margarete Hartmann erinnerte zu Beginn der Sitzung an den ehemaligen Bürgermeister Dr. Wolfgang Hamberger, welcher vor wenigen Wochen verstorben war. Bei einer Enthaltung beschlossen wurde eine gemeinsame Resolution der Fraktionen beziehungsweise Gruppierungen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD/Volt, FDP und CWE, die sich inhaltlich auf das Ende des zweiten Weltkriegs am 8. Mai vor 80 Jahren bezieht. Hierzu hatte Ernst Sporer vorgetragen, dass es sich bei dem besonderen Datum um einen „Tag der Zäsur“ handele. „Die NS-Zeit ist nichts, was man aufarbeiten und erledigen kann“, zitierte er weiter. Die Gesellschaft müsse wachsam bleiben und weiterhin gegen Faschismus, extremistisches und antisemitisches Gedankengut einstehen. Sporer dankte den zivilgesellschaftlichen Gruppen, die sich aktiv dafür einsetzen. Mit Blick auf den 80. Jahrestag in diesem Jahr hieß es weiter in der Resolution: „Der 8. Mai gehört allen Bürgerinnen und Bürgern. Alle sind eingeladen, sich an diesem Tag zu beteiligen.“ Ute Riebold (Die Partei) merkte in der Diskussion an, dass eine Resolution ein „wenig geeignetes Instrument“ sei. Pierre Lamely (AfD) hingegen kritisierte, dass seine Fraktion im Vorfeld nicht für eine Beteiligung angefragt worden sei. Sporer teilte mit, dass die AfD, welche in mehreren Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft sei, nicht für die Beteiligung an der Resolution in Frage komme: „Da fehlt mir jedes Verständnis dafür.“ Jonathan Wulff (SPD) merkte an, dass der 8. Mai ein Tag des Mahnmals für Deutschland sei, ebenso wie ein Tag der Zuversicht: „Am Ende siegt die Menschlichkeit, damals wie heute.“ Die Resolution sei als Willenserklärung zu verstehen, erläuterte Thomas Hering (CDU): „Alle können mitstimmen.“

Stadtverordnetenversammlung in Fulda. Fotos: Andreas Schellenberg