Im Rahmen des Vorfalls kam es nach dem späten Ausgleichstreffer im Bereich des Spielfeldes zu einer Gewalthandlung gegen einen Spieler des Bahlinger SC durch einen Anhänger des SV Eintracht-Trier.
Bei der Bemessung der Strafe hat das Sportgericht berücksichtigt, dass der SV Eintracht-Trier in der Vergangenheit bereits mehrfach im Rahmen von Ordnungs- und Sicherheitsverstößen in Erscheinung getreten ist. Eine wiederholte Auffälligkeit wird im Rahmen der sportgerichtlichen Rechtsprechung entsprechend stärker gewichtet. Dem Verein wird ermöglicht, bis zu 6667 Euro der verhängten Geldstrafe für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden.
Das Urteil ist rechtskräftig, da der betroffene Verein der Entscheidung zugestimmt hat. Des Weiteren wird derzeit geprüft, ein Verfahren gegen den Bahlinger SC. wegen unzureichenden Ordnungsdienstes einzuleiten.
