Das Gericht folgt damit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, welche dieses Strafmaß gefordert hatte. Der ehemalige Gründer der German Pellets GmbH hatte in 2016 Insolvenz angemeldet. Im Prozess war das Datum der tatsächlichen Zahlungsfähigkeit in einer Verständigung angepasst worden, heißt es weiter bei der Hessenschau. Dadurch habe sich die relevante Schadenssumme von ursprünglich 77,3 Millionen Euro auf 2,5 Millionen Euro verringert. Der Angeklagte hatte die Insolvenzverschleppung zugegeben und eingeräumt, die Kapitalverluste der Anleger billigend in Kauf genommen zu haben.
Durch die Insolvenz war ursprünglich ein Schaden in Höhe von rund 260 Millionen Euro für 17.000 Anleger berechnet worden. Viele von ihnen hätten noch Wochen vor dem Insolvenzantrag Geld investiert, während der damalige Geschäftsführer gewusst haben soll, dass das Unternehmen zahlungsunfähig war.
