Die Sicherheitsaufwendungen und Zuständigkeitsbereiche würden sich je nach Veranstaltung unterscheiden, berichtete Bürgermeister Dag Wehner während der Stadtverordnetenversammlung am Montag. Die Anfrage dazu hatte die CWE-Fraktion gestellt. Beim Fuldaer Weihnachtsmarkt etwa übernehme die Stadt die Ausrichtung: „Die Sicherheitskosten für den Weihnachtsmarkt 2024 können kurzfristig noch nicht beziffert werden, allerdings zeichnet sich in den letzten Jahren eine Zunahme der Kosten ab, wie zum Beispiel betriebliche Aufwendungen (Sicherheitsdienst), Anlieferung, Auf- und Abbau von Betonpollern und Fahrzeugabwehrsperren, um den Weihnachtsmarkt abzusichern.“ Bei Fußballspielen würden die Aufwendungen finanziell vom Veranstalter getragen: „Die Stadtpolizei ist zwar an Fußballspielen der SG Barockstadt im Einsatz, allerdings nur in verkehrlichen Angelegenheiten.“ Beim Stadtfest wiederum sei der Verein Citymarketing für das Sicherheitskonzept zuständig: „Ob in diesem Jahr eine Absicherung des Veranstaltungsgeländes notwendig sein wird, muss noch entschieden werden.“
Bei närrischen Großveranstaltungen wie dem Kinderumzug und dem RoMo-Umzug gebe es ebenfalls ein eigenes Sicherheitskonzept, erläuterte der Bürgermeister. Die Stadt übernehme hier nur den Auf- und Abbau der sogenannten Hamburger Gitter. Die Ausgaben für die Zusatzsperren seien nicht bezifferbar. Die Betonelemente würden veranstaltungsübergreifend eingesetzt werden: „Damit werden Veranstaltungen sicherer und die Stadt Fulda leistet gerne diesen Beitrag, um die lokalen Veranstalter zu unterstützen.“ Wie Wehner feststellte, seien die Planungen für zusätzliche interne Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum sehr zeitintensiv. Außerdem würden personelle Ressourcen erfordert, die von den Mitarbeitenden der Ordnungsbehörde zusätzlich geleistet werden.
„Der Magistrat plant, zusätzliche Abwehrsperren im Laufe des Jahres 2025 zu beschaffen, die dann ebenfalls bei verschiedensten großen Veranstaltungsformaten zum Einsatz kommen werden, z.B. beim Hessentag 2026“, gab der Bürgermeister weiter an. Daraus erwachse neben dem einmaligen Aufwand der Beschaffung ein zusätzlicher Aufwand für die notwendige Lagerkapazität, den Transport und Auf- sowie Abbau am jeweiligen Veranstaltungsort. Die Kosten für den Sicherheitsdienst, Brandschutz und Rettungswege würde grundsätzlich der Veranstalter tragen, erläuterte er weiter. Die Ordnungsbehörde stehe bei allen öffentlichen Veranstaltungen im engen Austausch mit den Verantwortlichen, um zu klären, welche erforderlichen Maßnahmen selbst vom Veranstalter übernommen werden können.
„Soweit es um Kosten der Polizei- und Ordnungsbehörden für die externe Absicherung von Veranstaltungen gegen gezielte Anschläge geht, also Maßnahmen im Umfeld einer Veranstaltung, ist es derzeit nicht möglich, diese Kosten auf Veranstalter umzulegen“, sagte Wehner. Das Polizei- und Ordnungsrecht sehe es grundsätzlich nur vor, Kosten sogenannten polizeirechtlichen Störern aufzuerlegen, also denjenigen, die für eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unmittelbar verantwortlich seien: „Das sind nicht die Veranstalter eines Festes.“ Die Rechtslage hierzu entwickele sich aber noch. Das Bundesverfassungsgericht differenziere in der Bewertung etwa zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Veranstaltungen sowie zwischen besonders gefahrenträchtigen und sonstigen Veranstaltungen: „Forderungen an einen Veranstalter, durch die die Existenz der Veranstaltung bedroht wäre, sind grundsätzlich unverhältnismäßig.“
