Die Stadt Hanau hatte Ende März ein Verkaufsverbot an Minderjährige einstimmig beschlossen. Zudem wurde der Konsum auf Spiel- und Bolzplätzen sowie Schul- und Friedhöfen verboten. Hierfür hatten die Stadtverordneten die Gefahrenabwehrordnung geändert. Die Stadtfraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt dieses Vorgehen. In einer Pressemitteilung teilen sie mit: „Bereits im Mai 2024 haben wir Grüne das Thema Lachgas-Konsum in Fulda aufgegriffen und die Stadt gefragt, wie ein Verkauf an Minderjährige eingeschränkt werden könne.“ Fraktionsvorsitzender Ernst Sporer begrüße die Bewegung in der Debatte und erklärt, dass die Fraktion einer gemeinsamen Lösung nach dem Hanauer Vorbild offen gegenüberstehe. Er hoffe auf Unterstützung der CDU im Stadtparlament.
Im Fuldaer Magistrat wird die Situation rechtlich anders eingeschätzt, wie Pressesprecherin Monika Kowoll-Ferger erklärt: „Nach wie vor sieht die Stadt Fulda keine Möglichkeit, den Verkauf von Lachgas im Stadtgebiet zu untersagen.“ Ein produktbezogenes Verkaufs- und Konsumverbot gehe immer mit einer Begrenzung der Freiheitsrechte und der Eigenverantwortungen der Bürgerinnen und Bürger einher. Dafür brauche es eine besondere Rechtfertigung, die in diesem Fall fehlen würde: „Ein auf das Stadtgebiet Fulda örtlich begrenztes Konsum- oder Verkaufsverbot für ein Produkt, dessen Vertrieb und Konsum bundesweit legal ist, müsste sich auf örtliche Besonderheiten stützen. Diese sind für das Stadtgebiet Fulda nicht festzustellen.“ Der Stadt Fulda liege aktuell kein Antrag zur Thematik vor, ergänzt die Pressesprecherin.
