Lokales FD 10.04.2025

Kritik an Kfz-Zulassungsstelle - Kreis: Keine Ermessenentscheidungen

Fulda (fp/pm) – Das DRK Marbach musste etwa drei Jahre auf die Lieferung und nochmal über ein Jahr auf die Zulassung seines neuen Katastrophenschutz-Fahrzeuges warten. Die Fuldaer SPD-Kreistagsfraktion nimmt diesen Fall als Anlass, um auf aus ihrer Sicht bestehende strukturelle Probleme in der Zulassungsstelle aufmerksam zu machen. Der Landkreis hingegen weist auf die bereits umfassende Digitalisierung im Fachdienst Straßenverkehr und die nicht vorhandenen Ermessenspielräume bei der Zulassung von Fahrzeugen hin.

Foto: Christine Görlich.

Foto: Christine Görlich.

Über ein Jahr lang hatte das DRK Marbach bereits ein Fahrzeug, konnte es aber nicht verwenden. Es bekam keine Zulassung, weil ein aktuelles Gutachten zur Abgasnorm fehlte. Dieses war aufgrund der langen Wartezeit auf das Fahrzeug abgelaufen und musste neu beantragt werden, doch das zog sich hin. Erst als sich sowohl in der Gemeinde als auch im Landkreis Fulda an jeweils höchster Stelle einschalteten, konnte der Prozess beschleunigt werden.

In einer Pressemitteilung teilte die SPD-Kreisfraktion Fulda mit, dass sie sich „tief besorgt“ zeige über die „anhaltenden Missstände“ in der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Fulda, und nimmt dabei Bezug auf den Marbacher Fall. „Es ist inakzeptabel, dass ein so wichtiges Einsatzfahrzeug aufgrund bürokratischer Hürden über ein Jahr ungenutzt bleibt", erklärt Michael Busold, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion: „Dieser Vorfall ist kein Einzelfall, sondern symptomatisch für die strukturellen Probleme in der Zulassungsstelle." Er fordert: „Es ist dringend erforderlich, dass der Landrat beziehungsweise der Erste Kreisbeigeordnete als Verantwortlicher Maßnahmen ergreift, um die internen Prozesse zu optimieren und solche unzumutbaren Wartezeiten zu verhindern.“ Konkret will die SPD mehr Transparenz, eine Effizienzsteigerung und eine stabilere Personalstruktur.

 

Behörde ohne Raum für Ermessensentscheidungen

„Zu einzelnen Fällen kann seitens des Landkreises Fulda keine Auskunft an Dritte erteilt werden“, teilt die Pressestelle des Landkreises bezüglich des Falls des DRK Marbach mit, erklärt aber generell: „Die Aufgabe der Zulassungsstelle ist es, vor der Zulassung eines Fahrzeuges die rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen – ohne Raum für Ermessensentscheidungen der Behörde. Ein Antrag ist zu genehmigen beziehungsweise abzulehnen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind bzw. nicht erfüllt sind. Das gilt für alle Antragstellenden, Privatpersonen wie auch Gewerbetreibende, Vereine oder Organisationen gleichermaßen.“ Die Bandbreite sei dabei groß und reiche von kleineren Mängeln, wie fehlenden Unterlagen, die durch die Antragsstellenden in der Regel schnell beseitigt werden könnten, bis hin zu komplexen Sachverhalten, wenn beispielsweise ein Fahrzeug nicht mehr zulassungsfähig ist, weil rechtliche Voraussetzungen fehlen – insbesondere ausgelaufene Rechtsakte zur Fahrzeugausstattung und eine erloschene Betriebserlaubnis. „Der Anspruch an Sicherheit im Straßenverkehr sowie Umweltschutz steigt stetig. Der Gesetzgeber kommt diesem Anspruch nach, in dem er technische Standards regelmäßig über die erstmalige Zulassung eines Fahrzeugs reglementiert“, heißt es weiter aus der Pressestelle: „Gewisse Rechtsakte zur Ausstattung von Fahrzeugen und somit auch Typgenehmigungen verlieren dann ihre Gültigkeit und das Fahrzeug kann innerhalb der EU nicht mehr erstmalig zugelassen werden. Das betrifft häufig Sicherheitssysteme oder die Abgasnorm. Die Zulassungsstelle ist in einem solchen Fall an die Rechtslage gebunden. Nur das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg könnte eine solche Frist für den Hersteller auf Antrag verlängern.“

Noch häufiger komme es vor, dass ein Fahrzeug keine gültige Betriebserlaubnis mehr habe. Eine solche sei Grundvoraussetzung zur Zulassung eines Fahrzeugs und werde regelmäßig als Typgenehmigung durch das Kraftfahrtbundesamt zum Beispiel für ein Serienfahrzeug erteilt. „Durch Änderungen am Fahrzeug kann es sein, dass diese allgemeine Betriebserlaubnis erlischt und eine Einzelbetriebserlaubnis oder -genehmigung beantragt werden muss. Voraussetzung ist in beiden Verfahren ein detailliertes Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen beziehungsweise eines Technischen Dienstes“, erklärt der Landkreis. Aus diesem Gutachten müsse hervorgehen, welche Rechtsvorschriften der Begutachtung des jeweiligen Fahrzeugs zugrunde lagen und wie die technischen Werte ermittelt wurden. Die Zulassungsbehörde prüfe dieses Gutachten auf seine Schlüssigkeit und Übereinstimmung mit den Vorschriften. Die Beanstandungsquote liege bei circa 25 bis 30 Prozent. In diesen Fällen muss der Antragstellende sich um Korrektur des Gutachtens bemühen.“

 

Schon 21.000 Bürgeranliegen im ersten Quartal abgewickelt

Der Fachdienst Straßenverkehr sei im Jahr 2011 neu strukturiert und umfassend digitalisiert worden. Die Online-Dienste des „i-KFZ“ stehen Bürgern im Bürgerserviceportal des Landkreises Fulda in vollem Umfang zur Verfügung. Gleichzeitig ist natürlich auch weiterhin der persönliche Besuch der beiden Standorte der Zulassungsstelle in Fulda und Hünfeld möglich – mit Termin oder in Fulda an den Vormittagen auch ohne. „Die Optimierung der Arbeitsabläufe zeigt – trotz vielfältiger neuer Aufgabenstellungen und besonderer Herausforderungen in den vergangenen Jahren – deutliche Erfolge“, heißt es aus der Pressestelle des Landkreises: „Im ersten Quartal dieses Jahres betrug die durchschnittliche Wartezeit für Terminkunden weniger als zwei Minuten, während Bürgerinnen und Bürger bei der freien Vorsprache im Durchschnitt 14 Minuten warteten.“ Im ersten Quartal dieses Jahres seien bisher rund 21.000 Bürgeranliegen abgewickelt worden. Im Jahr 2024 hätten insgesamt 72.000 Vorsprachen stattgefunden. „Darüber hinaus ist der Landkreis Fulda gemäß der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung für neun weitere Landkreise Genehmigungsbehörde für Einzelbetriebserlaubnisse. Monatlich werden hier etwa 700 bis 900 Anträge für Kunden aus anderen Landkreisen bearbeitet“, informiert die Pressestelle und stellt heraus: „All diese Maßnahmen, Abläufe und Zahlen zeigen, dass der Landkreis Fulda auch im Fachdienst Straßenverkehr für Digitalisierung und Bürgerfreundlichkeit steht.“

 

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