Durch den Unfall wurde ein Kleinkind, welches in dem Pkw saß, aber offenbar nicht vorschriftsgemäß gesichert war, leicht verletzt. An dem Pkw sowie dem Verkehrsschild entstand Sachschaden in Gesamthöhe von circa 2500 Euro. Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft der Fahrzeugführerin fest. Diese musste sich daraufhin einer Blutentnahme unterziehen und ihren Führerschein abgeben. Das Kind wurde zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht.
