Hierbei wurde eine mittlere fünfstellige Summe als Schadensersatzleistung in Aussicht gestellt. Der Betrag könne nach dem Schreiben jedoch erst nach erfolgter Identitätsprüfung ausgezahlt werden. Glücklicherweise wurde der Betrug in den bislang polizeilich gemeldeten Fällen erkannt und Anzeige erstattet. Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich bei den Schreiben um eine gezielte Betrugsmasche. Derzeit gehen die Ermittlerinnen und Ermittler davon aus, dass die unbekannten Täter so an persönliche Daten (Namen, Adressen oder Bankverbindungen) oder sogar Ausweiskopien gelangen wollen. Diese Daten könnten anschließend für weitere strafbare Handlungen missbraucht werden.
In diesem Zusammenhang warnt Ihre Polizei:
Trickbetrug ist vielfältig.
- Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen hohe Geldsummen ohne ersichtlichen Grund versprochen werden.
- Geben Sie niemals persönliche Daten preis, wenn Sie Zweifel an der Echtheit eines Schreibens haben.
- Überprüfen Sie den Absender sorgfältig. Achten Sie dabei auf Abweichungen in der E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder unprofessionelle Sprache
- Informieren Sie Angehörige, Bekannte oder die Polizei
Informationen zum Trickbetrug finden Interessierte auf der Internetseite https://ppoh.polizei.hessen.de/Ueber-uns/Regionales/Regional-Informiert/
Betrügereien auch am Telefon
Osthessen – Aktuell versuchen Telefonbetrüger in den Landkreisen Fulda und Hersfeld-Rotenburg mit betrügerischen Anrufen – sogenannten Schockanrufen – an das Ersparte ihrer Opfer zu gelangen. Dabei berichten sie den Angerufenen, dass beispielsweise ein nahestehender Angehöriger einen schweren Verkehrsunfall gehabt hätte und nun in Haft müsse oder Einbrecher in der Nachbarschaft unterwegs seien. Im weiteren Verlauf der Telefonate fordern die Schwindler unter Vorwänden die Herausgabe von Bargeld gutgläubiger Bürgerinnen und Bürger – nicht selten mit dem Vortäuschen einer zu einem späteren Zeitpunkt geplanten Rückgabe des Geldes.
Da es in der Vergangenheit zu mehreren solcher Taten in Osthessen mit teils hohen Schadenssummen gekommen ist, sensibilisiert die Polizei eindringlich:
- Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon nicht selbst mit Namen vorstellt oder als Bekannter/ Verwandter, Bankangestellter oder Polizeibeamter beziehungsweise Person der Justiz ausgibt, den Sie als solchen nicht erkennen.
- Legen Sie einfach den Telefonhörer auf, sobald Ihr Gesprächspartner Geld von Ihnen fordert.
- Rufen Sie Ihre Verwandten unter den Ihnen bekannten Telefonnummer oder die Polizei unter der 110 an.
- Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an Ihnen unbekannte Personen.
- Informieren Sie Angehörige, Verwandte und Bekannte über die aktuelle Anrufwelle.
