Angeklagt waren die beiden unter anderem wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge, das sah das Gericht aber nicht und verurteilte die beiden Männer wegen des Besitzes von Cannabis in nicht geringer Menge und der Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis jeweils zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. „Die Vollstreckung der Strafe wurde für beide Angeklagte zur Bewährung ausgesetzt“, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Verteidigung hatte schon beim Prozessauftakt verschiedene Argumente dargelegt, warum die beiden nicht Mitglieder einer Bande sondern lediglich die „Gärtner“ gewesen seien. Auf die Plantage, auf der die Polizei rund 320 Cannabispflanzen sowie diverses Equipment zum Anbau sichergestellt hatte, waren die Beamten im Zusammenhang mit Ermittlungen zu einer weiteren Plantage in Dalherda aufmerksam geworden. Dieser Fall wird derzeit auch am Landgericht Fulda verhandelt.
Prozess wegen Cannabisplantage beginnt – „Gärtner“ angeklagt
