Lokales FD 16.04.2025

24-Jähriger bremst Auto aus und geht auf Beifahrer los – Geldstrafe

Fulda (jk) – Wegen Nötigung im Straßenverkehr und Sachbeschädigung wurde am Dienstag ein 24-Jähriger aus Fulda am Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen sowie einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Er hatte gestanden, einen anderen Wagen ausgebremst zu haben. Anschließend war er in Streit mit dem Beifahrer des Autos geraten. Eine ebenfalls angeklagte Körperverletzung in diesem Zusammenhang sah der Richter nicht als erwiesen an.

Fotos: Justin Klenner.

„Auf jede Aktion gibt es eine Reaktion. Meine Aktion war falsch“, sagte der Angeklagte, der die Vorwürfe abgesehen von der Körperverletzung gestand. In seiner Aussage berichtete er zu dem Vorfall am 13. Mai 2024, dass er nach einem Streit gemeinsam mit seiner Verlobten im Auto saß und aus einer Einfahrt auf die Leipziger Straße einfahren wollte. Aus einem der vorbeifahrenden Autos habe ihm der Beifahrer den Mittelfinger gezeigt. Er sei dem Auto in die Boyneburgstraße gefolgt, habe es in Höhe des Supermarkts ausgebremst, sei wütend auf den Beifahrer zugegangen und habe ihn durch das geöffnete Fenster an der Weste gepackt und geschüttelt. Dabei sei es auch zu einem Wortwechsel gekommen. Ein Zeuge, der sich zu diesem Zeitpunkt auf dem nahegelegenen Parkplatz aufhielt berichtete, dass die Beifahrerin des Angeklagten eingeschritten sei. „Seine Frau wollte die Situation entschärfen und hat sehr deeskalierend auf ihn eingewirkt“, beschrieb der Zeuge. Auch die Verlobte sagte vor Gericht aus. Sie berichtete, sie seien in ihrem Auto dann auf den Parkplatz des nahegelegenen Getränkemarkts gefahren. „Ich habe ihm dann gesagt, dass er das nicht machen kann. Daraufhin hat er sich entschuldigt“, erklärte die Verlobte.

Das ausgebremste Auto wurde von der Mutter des Geschädigten gesteuert, die ebenfalls als Zeugin aussagte. Sie schilderte, dass der Angeklagte mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit aus der Seitengasse angefahren gekommen sei, als sie die Leipziger Straße befuhr, und sie ausweichen musste. „Ich habe einen Schlenker gemacht, weil ich gedacht habe, er bremst nicht“, beschrieb die Mutter. Ihr Sohn habe dem Angeklagten in der Situation den Mittelfinger gezeigt. „Er hat mir gesagt, dass er ihm aus Schreck den Stinkefinger gezeigt hat“, so die Mutter. Der Angeklagte habe daraufhin die Verfolgung aufgenommen und sie geschnitten, schilderte die Mutter. Die Autos seien dann ganz dicht aneinander zum Stehen gekommen. „Es hat kein Blatt Papier mehr dazwischen gepasst“, beschrieb sie. Daraufhin soll der Angeklagte laut ihrer Aussage über ihre Motorhaube gestiegen sein und den Geschädigten an der Weste gepackt haben. Zudem habe er auch versucht, ihren Beifahrer ins Gesicht zu schlagen. „Mein Sohn hat sich aber mit den Armen geschützt“. Unter Schock habe sie den Motor neu gestartet und die Fenster geschlossen, woraufhin der Angeklagte gegen die Scheibe geschlagen habe. „Ich haben nicht gesehen, dass er ins Auto oder gegen die Scheibe geschlagen haben soll“, beschrieb der Zeuge vom Parkplatz und auch der Angeklagte selbst und seine Verlobte bestritten dies. Eine von der Staatsanwaltschaft zunächst mit angeklagte Körperverletzung sah Richter Ulrich Jahn dann auch nicht als erwiesen an.

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe in Höhe von 45 Tagessätzen zu je 15 Euro sowie ein viermonatiges Fahrverbot. Verteidiger Rechtsanwalt Marcus M. Müller hob in seinem Plädoyer besonders die hohe Geständigkeit des Angeklagten hervor sowie die familiäre Situation, die sich seit dem Vorfall geändert habe. „Er ist nun Vater geworden und wird daraus seine Lehre gezogen haben“, sagte er und plädierte auf eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Richter Jahn folgte in seinem Urteil der Verteidigung. Als Grund für seine Tat gab der 24-Jährige an, dass ein paar Wochen vorher ein Familienmitglied verstorben sei und er an dem Tag bereits einen langen Arbeitstag hinter sich und sich gerade mit seiner Verlobten gestritten  hatte. Die obszöne Geste habe „das Fass zu überlaufen“ gebracht. „Ich respektiere das Gesetz und Ihre Entscheidung“, sagte der Angeklagte.