Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Fulda hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen einen 42jährigen ehemaligen Pfarrer wegen des Verdachts des mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt und anderer Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit von September 2021 bis Juli 2022 in Kalbach 71 Taten im Zusammenhang mit Besitz, Herstellung und Zugänglichmachung kinder- und jugendpornographischer Inhalte begangen zu haben, wobei in neun Fällen tateinheitlich sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt angenommen wird.
Die Hauptverhandlung beginnt am Dienstag, den 24. September 2024 um 9 Uhr in Saal I des Landgerichts Fulda. Überdies wurden weitere neun Verhandlungstage mit den Verfahrensbeteiligten abgestimmt, so dass die Hauptverhandlung nach derzeitigem Stand bis einschließlich 29. Oktober 2024 stattfindet.
Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main -ZIT-
Die Generalstaatanwaltschaft Frankfurt am Main -Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT)- hat beim Landgericht Fulda Anklage gegen einen Pfarrer einer Kirchengemeinde aus dem Landkreis Fulda insbesondere wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt sowie des Drittzugänglichmachens, des Herstellens und des Besitzes von Kinder- und Jugendpornographie erhoben.
Dem 42-jährigen Angeschuldigten wird unter anderem zur Last gelegt, zwischen Februar 2022 und Juli 2022 auf einer Chatplattform im Internet gezielt Kinder und Jugendliche kontaktiert und diesen kinderpornographische Videos vorgespielt zu haben. Zudem soll er von den Kindern und Jugendlichen gefordert haben, sich vor der Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Von den Webcam-Übertragungen soll der Angeschuldigte zudem heimlich Aufnahmen gefertigt und diese auf seinem Computer gespeichert haben.
Der Anstoß der Ermittlungen erfolgte im Mai 2022 aufgrund eines Hinweises der U.S.-amerikanischen Organisation „National Center for Missing & Exploited Children“ (NCMEC), wodurch der Angeschuldigte in Verdacht geriet, Dritten im Internet kinderpornographisches Material zugänglich gemacht zu haben.
Bei der Auswertung der im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung aufgefundenen und sichergestellten Datenträger konnte eine Vielzahl an Dateien aufgefunden werden, die u.a. den Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt sowie der Herstellung, der Drittzugänglichmachung und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte begründeten.
Die Anklageschrift legt dem Angeschuldigten in diesem Zusammenhang insgesamt 71 Taten zur Last.
Das Landgericht Fulda muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden, weswegen noch keine Termine für eine Hauptverhandlung feststehen.
