„Die Leute sind empört“, berichtet Reith von der Reaktion seiner Kunden. Am Samstag habe er das Schreiben im Briefkasten gefunden, am Sonntag standen die Kunden dann schon vor verschlossenen Türen. „Ich konnte nicht einmal mehr allen meinen Kunden absagen, die vorbestellt hatten“, ärgert sich Reith. „Wir würden gerne, dürfen aber nicht“, stand auf einem Plakat, das er außen an den Laden hängte, „Wir dürfen ab sofort sonntags nicht mehr öffnen. Beschluss vom Landkreis Fulda“ auf dem anderen.
Der Nahkauf in Rothmann ist mit rund 300 Quadratmetern Verkaufsfläche ein eher kleines Geschäft. „Wir kleinen kämpfen eh ums Überleben und müssen die Nischen nutzen“, sagt Reith: „Warum machen sie uns kleinen Leuten das Leben so schwer?“ Er kann nicht verstehen, warum Kioske und Tankstellen öffnen dürfen, er aber nicht sonntagsmorgens Brötchen verkaufen darf. „Wir haben seit vielen Jahren sonntags überwiegend Backwaren, Brötchen, Brot verkauft. Die Fleisch- und Wursttheke war nicht offen“, erklärt Reith, wenn ab und an jemand noch was aus dem SB-Bereich gebraucht habe, sei das kein Problem gewesen. Vor ein paar Wochen hätte dann das Amt vorbeigeschaut und sei nochmal wieder gekommen, um Fotos zu machen. Dann habe er erstmal nichts gehört, bis die Post kam. Reith hofft, dass er irgendwann wieder sonntags öffnen darf.
Der Landkreis teilt mit, dass das Hessische Ladenöffnungsgesetz eine Öffnung am Sonntag, wie sie das Geschäft bislang handhabte, nicht hergebe, da dort nicht überwiegend Bäckerei- und Konditorwaren angeboten werden, wie beispielsweise in Bäckereien.
