Lokales FD 05.12.2024

„Blindflug“ wegen Krankenhausreform – Klinikum Fulda gut aufgestellt

Fulda (as) – Mehr Qualität bei der Patientenversorgung, das soll mit der Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministeriums ermöglicht werden. Das Gesetzt soll zum 1. Januar in Kraft treten. Privatdozent Dr. med. Thomas Menzel, Vorstandssprecher des Klinikums Fulda, berichtet mit Blick auf die Reform über einige Unklarheiten und künftige Herausforderungen für Krankenhäuser. Das Klinikum Fulda als Maximalversorger sei jedoch langfristig gut aufgestellt.

Das Klinikum Fulda. Foto: Andreas Schellenberg

Die Krankenhausreform beinhalte einen klaren Auftrag für alle Stakeholder, erläutert der Vorstandssprecher. Es gelte die angemahnten Verbesserungen an diesem Gesetz gemeinsam voranzubringen: „Die Verknüpfung von Krankenhausplanung und -Finanzierung, die in diesem Gesetz vollzogen werden soll, wird die Krankenhauslandschaft in Deutschland nachhaltig prägen.“ Davon sei entsprechend auch das Klinikum Fulda betroffen.

Der erste Teil der Reform sei bereits im März dieses Jahres mit dem Krankenhaustransparenzgesetz verabschiedet worden, welches die Kliniken in sogenannte „Level“ einteile, berichtet Dr. Menzel. Das neue Gesetz sorge nun für eine Umstellung bei der Finanzierung von Kliniken. Bisher habe ein Krankenhaus bis zu 80 Prozent über die sogenannten „Fallpauschalen“ und bis zu 20 Prozent über das Pflegebudget für Pflegepersonal an Kosten abrechnen können: „Geplant ist, dass künftig nur noch 40 Prozent über die Fallpauschalen vergütet werden und es für die übrigen 40 Prozent sog. Vorhaltepauschalen gibt. Das Pflegebudget bleibt unverändert.“ Der Vorstandsprecher stellt dazu fest: „Die Reform wird die strukturelle Unterfinanzierung der Krankenhäuser zunächst nicht lösen. Durch die Inflation der letzten Jahre sind die Sach- und Energiekosten sowie die Personalkosten der Krankenhäuser um mehr als 20 Prozent gestiegen.“ Die Preise, welche die Krankenhäuser für die Gesundheitsversorgung erheben dürften, seien jedoch gesetzlich geregelt und hätten die Kostensteigerungen nicht ausgeglichen. Dies werde sich absehbar in den nächsten Jahren nicht ändern, sagt Menzel. Welche Auswirkungen die Reform haben werde, lasse sich aktuell noch nicht abschließend beurteilen: „Es bleibt zu beobachten, wie die Reform in der Praxis umgesetzt wird und welche Konsequenzen sie für die Patienten und Mitarbeiter des Klinikums hat. Langfristig gehen wir davon aus, dass die Stellung des Klinikums durch die Reform gestärkt wird.“

Die Umsetzung des Gesetzes bringe eine Vielzahl an Herausforderungen mit sich, stellt der Vorstandssprecher fest: „Bereits jetzt wird an der Reform kritisiert, dass eine Auswirkungsanalyse fehle.“ Experten würden sogar von einem „Blindflug“ sprechen: „Bei der Klinikversorgung auf dem Land wird eine engere Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern erfolgen müssen, was dem Gedanken der Einteilung in die drei Level zugrunde liegt.“ Das Klinikum Fulda biete als Maximalversorger bereits jetzt das gesamte medizinische Spektrum an und habe die entsprechende Versorgungsaufträge vom Land Hessen zugewiesen bekommen. Mit der Reform würden die Aufträge künftig nach 65 Leistungsgruppen verteilt, von denen das Klinikum alle anbieten könne.

Für die Patienten werde es durch das neue Gesetz nicht sofort spürbare Veränderungen geben, erläutert der Vorstandsprecher. Mittelfristig sei jedoch voraussichtlich mit Umstellungen im Leistungsspektrum der Krankenhäuser zu rechnen: „Experten gehen davon aus, dass die Anzahl der Krankenhäuser deutlich sinken wird und es künftig eine Verlagerung zu mehr ambulanten als stationären Behandlungen geben wird. Dies werden auch die Patienten merken.“