Neben dem Besitz stehe außerdem der Vorwurf der Drittbesitzverschaffung von Kinderpornographie im Raum, erklärt Dr. Benjamin Krause, Pressesprecher des ZIT. Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen habe es eine digitalforensische Auswertung gegeben, bei der alle Kommunikationsspuren auf den Datenträgern geprüft wurden. Eine juristische Prüfung laufe aktuell durch eine zuständige Staatsanwältin: „Es gilt zu würdigen, ob der Vorwurf strafrechtlich relevant ist.“ Sein Kollege Sebastian Zwiebel hatte auf Anfrage vor einigen Tagen dazu berichtet: „Es ist schwer abzusehen, wie lange diese Prüfung dauert.“ Eine Anklage erfolge nur, wenn sich im Zuge der Arbeit ein Tatverdacht erhärte. In diesem Fall werde es eine offizielle Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft geben.
Der Pfarrer der Gemeinde St. Kilian war im Juli vergangenen Jahres vom Dienst freigestellt worden, nachdem es eine polizeiliche Durchsuchung der Privatwohnung sowie der Büroräume in Mittelkalbach gegeben hatte. Die Aktion war Teil eines Ermittlungsverfahrens der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT) gewesen. Die Beamten hatten mehrere Datenträger gesichert, die ausgewertet wurden.
Datenträger aus Pfarrhaus ausgewertet – Neuer Kaplan in Kalbach
