osthessen-zeitung.de 21.03.2023

Gesetze für mehr Chancengleichheit - Alle Bürger sind gleich

Osthessen (oz) - Laut deutschem Grundgesetz sind alle Bürger gleich. Demnach hat jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit – unabhängig von gesellschaftlicher Stellung, Geschlecht, Hautfarbe oder Religion eines Menschen. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Daher gibt es einige Schwerpunkt-Gesetze, mit denen die Chancengleichheit gefördert werden soll. Wir zeigen, welche Gesetze es gibt um die Chancengleichheit zu verbessern.

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Aber warum ist die Schaffung solcher Gesetze eigentlich notwendig? Immer wieder zeigt sich, dass Wunsch und Realität weit voneinander entfernt sind. So verrät etwa ein Blick auf PISA-Studien, dass es die oft propagierte Chancengleichheit im deutschen Bildungssystem nicht gibt.

 

Warum Chancengleichheit?

Eine 2015 durchgeführte Sonderauswertung des PISA-Tests der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zeigt: Die soziale Herkunft bestimmt über den Bildungserfolg – und das in stärkerem Maße als in vielen anderen Ländern. So erreichen laut Studie nur knapp 15 Prozent der deutschen Erwachsenen mit Eltern ohne Abitur ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Der Durchschnitt der meisten OECD-Länder liegt bei 21 Prozent. Ebenso besorgniserregend: Knapp ein Viertel der 15-Jährigen erreicht die untere Kompetenzstufe von Lese-, mathematischen und naturwissenschaftlichen Leistungen nicht. Hierbei sind Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf noch nicht mitgerechnet – obwohl sie knapp zehn Prozent eines Jahrgangs ausmachen.

Wo Rückstellungen bei der Einschulung, Klassenwiederholungen, Nachteilsausgleiche, Schulsozialarbeit oder Fördermaßnahmen nicht zum Erfolg führten, soll jetzt ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot als Mindeststandard gelten. Im November 2021 hat das Bundesverfassungsgericht dazu ein denkwürdiges Urteil gefällt. Laut diesem haben Kinder und Jugendliche einen „Anspruch auf Einhaltung eines für ihre chancengleiche Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten unverzichtbaren Mindeststandards von Bildungsangeboten“. Handlungsbedarf gab und gibt es auch in anderen Bereichen. Wir stellen einige der bekanntesten Gesetze für mehr Chancengleichheit vor.

 

Kita-Qualitätsgesetz

Im Jahr 2022 wurde das Kita-Qualitätsgesetz ins Leben gerufen. Es soll den Grundstein für eine verbesserte frühkindliche Bildung und damit für mehr Chancengleichheit legen. Als Weiterentwicklung des „Gute-Kita-Gesetzes“ von 2019 sollen alle Kinder in Deutschland die Chance auf frühkindliche Bildung haben. Und das unabhängig davon wo sie wohnen, ob ihre Eltern arm oder reich sind.

 

Das Kita-Qualitätsgesetz sieht unter anderem folgende Regelungen vor:

  • Umgestaltung der Personalsituation in Kitas: Der Fachkraft-Kind-Schlüssel soll verbessert werden, außerdem sollen neue Fachkräfte gewonnen und die Kita-Leitung gestärkt werden.
  • Investition in bedarfsgerechte Angebote und in die sprachliche Bildung.
  • Kindertagespflege soll als gleichwertiges Angebot der Kindertagesbetreuung gestärkt werden.

 

Das Qualifizierungschancengesetz

Während das Kita-Qualitätsgesetz die frühkindliche Grundlage für einen hohen Bildungsstandard legen soll, beschäftigt sich das Qualifizierungschancengesetz mit der Förderung von Arbeitnehmern. Dabei sind finanzielle Förderungen von Unternehmen vorgesehen, die ihre Mitarbeiter durch Weiterbildungen auf zukünftige Herausforderungen ihres Arbeitsgeldes vorbereiten. Dadurch ist das Qualifikationsgesetz nicht nur für Arbeitgeber interessant, sondern auch für Arbeitnehmer. Wer Interesse an einer entsprechenden Weiterbildung hat, bekommt mit der Förderung gute Argumente an die Hand um dies mit seinem Arbeitgeber zu besprechen. Bislang war die Weiterbildungsförderung vor allem bestimmten Gruppen vorbehalten. Mit dem neuen Gesetz erhalten nun deutlich mehr Menschen eine Förderung.

 

Um mit dem Qualifizierungschancengesetz von Weiterbildungsförderung profitieren zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Die wichtigste ist, dass es sich um eine Weiterbildungsmaßnahme handeln muss, die über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgeht. Denn Arbeitnehmer sollen im Zuge der Digitalisierung auf die Veränderungen im Unternehmen und auf dem Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Förderberechtigt ist man außerdem nur dann, wenn man in den letzten vier Jahren keine Förderung nach § 82 SGB III (Qualifizierungschancengesetz) erhalten hat und sozialversicherungspflichtig angestellt ist. Ein generelles Recht auf eine geförderte Weiterbildung haben Beschäftigte durch das Qualifizierungschancengesetz zwar nicht, sie können sich aber in jedem Fall bei der Agentur für Arbeit zu ihren Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten beraten lassen.

 

Das Bundesteilhabegesetz

Mit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN Behindertenrechtskonvention, kurz UN-BRK) hat sich die Sichtweise auf das Thema Behinderungen gewandelt. Seitdem gibt es viele Bemühungen, gesellschaftliche Veränderungen herbeizuführen, mit denen Barrieren, welche Menschen behindern, abgebaut werden sollen. In Deutschland gibt es das Bundesteilhabegesetz (BTH), das die Eingliederungshilfe besser und moderner gestalten soll. Menschen mit Behinderungen sollen so leben können wie Menschen ohne Behinderung und zum Beispiel selbst bestimmen, wo sie wohnen oder arbeiten möchten.

 

Ziele des Bundesteilhabegesetzes sind beispielsweise:

  • Die Leistungen für Menschen mit Behindern sollen nicht länger institutions- sondern personenzentriert ausgerichtet werden, sich also am Bedarf des Einzelnen orientieren.
  • Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen soll aus dem Fürsorgesystem (der Sozialhilfe) herausgeführt und zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden.
  • Eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung soll Menschen mit Behinderungen im Verhältnis zu den Kostenträgern und Leistungsbringern stärken.

 

Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts

Auch das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts befasst sich mit den Rechten von Menschen mit Einschränkungen. Obwohl diese oft überdurchschnittlich qualifiziert und hochgradig motiviert wären, sei die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung mehr als anderthalb Mal so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote. Gezielte Maßnahmen sollen den Arbeitsmarkt inklusiver gestalten, so dass Menschen mit Behinderungen ihre Fähigkeiten besser einbringen können.

 

Das Maßnahmenpaket enthält unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Das Bewilligungsverfahren in den Integrationsämtern soll mit Einführung einer Genehmigungsfiktion beschleunigt werden: Anträge, über welche das Amt nicht innerhalb von sechs Wochen entscheidet, gelten als genehmigt.
  • Für Arbeitgeber soll es mit einem Wegfall der Begrenzung des Lohnkostenzuschusses attraktiver werden, Menschen mit Behinderungen über das Budget für Arbeit einzustellen.
  • Auch die Schwerbehindertenausgleichabgabe wird erweitert und ist von jenen Arbeitgebern zu entrichten, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.

 

Das Führungspositionengesetz

Am 8. März gibt es in Deutschland traditionell viele Aktionen zum Internationalen Frauentag. Sie sollen auf die noch immer vorherrschende Ungleichheit von Frauen und Männern aufmerksam machen. Auf dem Arbeitsmarkt sind deutliche Unterschiede erkennbar: Frauen verdienen weniger als Männer und sind bei gleicher Qualifikation in Führungspostionen unterrepräsentiert. Mit dem ersten Führungspostionengesetz (FüPoG I) von 2015 – dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspostionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst – sollte der Anteil von Frauen in den Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung deutlich erhöht werden. Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen, welche der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, müssen sich seit 2016 an eine Geschlechterquote von 30 Prozent halten.

 

Ein paar Jahre später wurde das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) ins Leben gerufen. Es soll das erste Gesetz ergänzen und um einige Regelungen erweitern.