Fußball 26.05.2021

Gläserzeller Frauen dürfen hoch – HFV beschließt Aufstiegsregeln

Frankfurt (oz/gü) – Der Verbandsvorstand des Hessischen Fußball-Verbandes (HFV) hat nun auch im Umlaufverfahren Entscheidungen bezüglich der Wertung der bereits abgebrochenen Meisterschaftswettbewerbe der Ligen getroffen, die über eine Schnittstelle zu den von anderen Verbänden bzw. Spielklassenträgern organisierten übergeordneten Ligen verfügen. In Osthessen betrifft das derzeit vor allem Gläserzell – der Frauenfußball-Hessenligist darf in die Regionalliga aufsteigen.

Symbolfoto: Christine Görlich.

Bei der Regelung geht es um die Hessenliga der Herren, die Hessenliga der Frauen sowie die Hessenligen der A-, B- und C- Junioren sowie B-Juniorinnen. Insofern sind folgende Entscheidungen getroffen worden:

Der Abstieg aus allen genannten Spielklassen entfällt.

Für den Fall, dass die Regionalliga Südwest der Herren, entgegen der getroffenen Ankündigung, die Meldung eines Aufsteigers für die Folgespielzeit 2021/2022 durch den HFV und eine entsprechende Teilnahme der gemeldeten Mannschaft hieran zulässt, würde der HFV diese Mannschaft nach der Quotientenregelung ermitteln, das wäre die SG Barockstadt Fulda-Lehnerz. Genauso verhielte es sich für Teilnehmer eventueller Aufstiegsspiele.

Auch im Frauenbereich findet die Quotientenregelung zur Ermittlung des Aufsteigers in die Regionalliga Süd Anwendung. An der Tabellenspitze steht der SV Gläserzell, der wie verfolger Rüsselsheim 15 Punkte aber ein Spiel weniger hat. Verzichtet die so ermittelte Mannschaft auf eine entsprechende Meldung an die Regionalliga Süd, kann das entsprechende Recht bis zu dem sich aus dieser Tabelle ergebenden vierten Tabellenplatz weitergegeben werden.

Die Teilnehmer an den Relegationsspielen um den Aufstieg in die jeweilige Junioren-Bundesliga der A- und B-Junioren werden vom HFV anhand des letzten Tabellenstandes vor dem Abbruch der jeweiligen Hessenliga unter Anwendung der Quotientenregelung ermittelt, so dass der Erstplatzierte dieser Tabelle als entsprechender Teilnehmer gemeldet wird. Auch hier kann das Aufstiegsrecht bis zum vierten Tabellenplatz weitergegeben werden. Die gleiche Regelung gilt für die C-Junioren in Hinblick auf den Aufstieg, soweit der übergeordnete Spielklassenträger den Teilnehmer für die Folgespielzeit 2021/22 aufnimmt.

Ebenso wird die teilnehmende Mannschaft an den Relegationsspielen (Aufstiegsspielen) um den Aufstieg in die B-Juniorinnen Bundesliga Süd vom HFV anhand des letzten Tabellenstandes vor dem Abbruch der B-Juniorinnen Hessenliga unter Anwendung der Quotientenregelung im Quervergleich der vier zu Saisonbeginn gebildeten Gruppen der B-Juniorinnen Hessenliga ermittelt, so dass der Erstplatzierte dieser Tabelle als entsprechender Teilnehmer gemeldet wird. Verzichtet die so ermittelte Mannschaft auf eine entsprechende Meldung zur Teilnahme oder ist ihr aufgrund von übergeordneten Vorschriften eine Teilnahme an den Relegationsspielen zur B-Juniorinnen Bundesliga Süd verwehrt, kann das entsprechende Recht an den sich aus dieser Tabelle ergebenden zweiten Tabellenplatz weitergegeben werden.

Weitere Details zu diesen Entscheidungen gibt es unter: www.hfv-online.de/artikel/news/wertung-schnittstellenspielklassen-spielzeit-20202021-12784/