RSS-Feed(Fokus) 28.07.2020

Nach Scheunenbrand: Feuerwehr und THW weiter im Einsatz

Petersberg (gü) – Meterhoch schlugen am Montagabend die Flammen aus einer Scheune im Petersberger Ortsteil Steinau, die Rauchsäule war schon von weitem zu sehen. Auch am Dienstag ist die Feuerwehr weiter im Einsatz. Unterstützt vom THW wird der Dachstuhl teilweise zurückgebaut, um im Inneren des Gebäudes sicher arbeiten zu können.

Foto: Andreas Niewelt.

Die Mauern sind vom Ruß geschwärzt, vom Dach sind nur noch das Gerippe und verbrannte Teile einer Photovoltaikanlage übrig – die als Lager genutzte Scheune ist bis auf die Grundmauern niedergebrannt. Mit 84 Kräften waren die Feuerwehren aus der Gemeinde Petersberg und darüber hinaus bis in die Nacht mit den Löscharbeiten beschäftigt und konnten verhindern, dass die Flammen auf das direkt angrenzende Geschäftshaus und umliegende Wohnhäuser übergriffen. Unter anderem war auch die Drehleiter aus Hünfeld angerückt. Nach kurzer Pause läuft der Einsatz seit 4 Uhr in der Frühe weiter. Je 13 Kräfte von Feuerwehr und THW waren am Dienstagvormittag vor Ort. „Wir müssen aufwendig Teile des Dachstuhls zurückbauen“, schilderte Gemeindebrandinspektor Christoph Möller. In der Scheune wurden unter anderem Hackschnitzel gelagert, in denen sich noch Glutnester befinden können. Um dort jedoch sicher arbeiten zu können, müssen die verkohlten Balken weg. Möller rechnet damit, dass sich die Arbeiten noch den ganzen Tag ziehen werden.

Wie die Polizei in der Nacht mitgeteilt hatte, war eine Hackschnitzelanlage in Brand geraten, die Ursache muss noch ermittelt werden. Drei Feuerwehrleute waren während des Einsatzes durch das Einatmen von Rauchgas leicht verletzt worden, eine Feuerwehrfrau musste ins Krankenhaus. Der Sachschaden wird auf circa 250.000 Euro geschätzt. In der Scheune befand sich auch das Lager des im angrenzenden Haus befindlichen Geschäfts für alles rund um Hochzeiten und Familienfeiern. Wie stark der Laden selbst durch Rauch und Wasser geschädigt wurde, wird sich zeigen, wenn das Gebäude wieder betreten werden darf.