„Für Mord sieht das Gesetz nur eine Strafe vor: Lebenslange Haftstrafe“, betonte der vorsitzende Richter Josef Richter in seiner Urteilsbegründung – und diesen sah die Strafkammer als zweifelsfrei erwiesen an: „Das Mordmerkmal der Heimtücke ist erfüllt. Die Tat war kaltblütig geplant und glich einer Hinrichtung, die Ehefrau war arg- und wehrlos. Es gab keinerlei Anzeichen für einen Streit, stattdessen hat der Angeklagte eine günstige Gelegenheit geschaffen.“
An der Schuld des zur Tatzeit 55-Jährigen hatte die Strafkammer keinerlei Zweifel: Der Künzeller habe schon am Tatort gegenüber den eintreffenden Polizeibeamten die Tat eingeräumt und in der folgenden Vernehmung ebenfalls, auch gegenüber des Sachverständigen Dr. Helge Laubinger – zudem hatte er am letzten Tag der Hauptverhandlung nach den Schlussplädoyers, als ihm Richter das letzte Wort erteilt hatte, über seinen Dolmetscher ausrichten lassen: „Ich habe nichts zu sagen, ich bin schuldig.“
Das Gericht sah es als zweifelsfrei erwiesen an, dass der Künzeller am 14. Juni 2019 gegen 11.50 Uhr seine Ehefrau in der Peter-Henlein-Straße in Künzell im Auto mit insgesamt fünf Messerstichen getötet hatte. „In einem mehrmonatigen Prozess hatte die Strafkammer eine Familientragödie aufzuklären. Aus Eifersucht und Missgunst hat der Angeklagte seine Ehefrau auf heimtückische Art und Weise getötet“, sagte Richter. 1988 hatte das Ehepaar im Kosovo geheiratet und war dann 1993 nach Deutschland gekommen, wo die insgesamt sechs Kinder im Alter von 18 bis 26 Jahren zur Welt gekommen waren, die im Prozess als Nebenkläger aufgetreten waren und fast komplett zur Urteilsverkündung erschienen waren. Nachdem der Angeklagte 2017 seine Arbeit als Taxifahrer verloren hatte, während die Frau nun als Reinemachfrau in einem Lebensmittelmarkt zur Alleinverdienerin wurde, habe sich beim Angeklagten ein Bedeutungsverlust eingestellt, er sah seine Rolle als Familienoberhaupt bedroht. Der 55-Jährige warf seiner Ehefrau vor, fremdzugehen – krankhafter Eifersuchtswahn habe allerdings nicht vorgelegen, wie der Sachverständige Dr. Laubinger dargelegt hatte: „Stattdessen hat der Angeklagte weiterhin nach Beweisen gesucht. Die Kammer ist überzeugt, dass die Eifersucht eher nützlich war, um Bedeutung wiederzuerlangen“, sagte Richter weiter.
Nach einer Krisensitzung am 24. Mai 2019, bei der sich die Kinder auf die Seite der Mutter stellten, kamen beide überein, dass die Ehefrau die Arbeitsstelle kündigen wird, was sie auch tat – anschließend stellte sich eine laut Richter „trügerische Ruhe“ ein. Am Morgen des 14. Juni 2019 habe er insgesamt fünf Messer mit bis zu 20 Zentimetern Klingenlänge im Fahrzeug deponiert und die Ehefrau gegen 11.45 Uhr dann an die Arbeit fahren wollen. Auf einmal stach er mit großer Wucht erst mit drei Messerstichen in den Bauchbereich ein, anschließend mit zwei weiteren Messern in den Halsbereich, dabei wurden die Halsschlagadern sowie die Speiseröhre durchtrennt, zudem hatte die Ehefrau zahlreiche tiefe Abwehrverletzungen an den Händen. „Sie hatte keine Fluchtmöglichkeit. Sie wurde zwar noch ins Klinikum gebracht, ist aber trotz einer Not-OP gegen 13.30 Uhr verstorben. Todesursache war zentrales Regulationsversagen, sie war ganz und gar ausgeblutet“, schilderte Richter in der Urteilsbegründung. Die Schuldfähigkeit sei gegeben gewesen, es hätten keine Persönlichkeitsstörungen, eine depressive Episode oder andere schuldmindernde Umstände vorgelegen, auch eine Tat im Affekt habe nicht vorgelegen – vielmehr war die Tat geplant. Zudem sei der Angeklagte nach der Tat ruhig und nicht seelisch erschüttert gewesen. Die psychischen Probleme, die er gegenüber des Sachverständigen Dr. Laubinger geschildert habe, seien nach Meinung der Kammer reine Schutzbehauptungen gewesen: „Unglaubhaft und nicht schlüssig“, sagte Richter.
Eine besondere Schwere der Schuld konnte die Strafkammer nicht feststellen, der Angeklagte hat nun 30 Tage Zeit, gegen das Urteil Revision einzulegen. Neben der lebenslänglichen Haftstrafe muss der Angeklagte auch die Kosten des Verfahrens und der Nebenklage tragen. Das Urteil selbst nahm er wie schon die gesamte Verhandlung ruhig und teilnahmslos entgegen: Unrasiert und mit rotem Hemd bekleidet, saß er während der gut 30-minuten Verlesung der Urteilsbegründung mit hängenden Schultern und gesenktem Kopf ganz ruhig da und blickte auch nicht zu seinen Kindern, die als Nebenkläger aufgetreten waren. Dabei machte der 55-Jährige den Eindruck eines gebrochenen Mannes – dennoch richtete Richter mahnende Worte an den Verurteilten: „Sie haben sich am letzten Tag der Hauptverhandlung zwar schuldig bekannt, aber mich stimmt traurig, dass Sie kein Mitleid und keine Reue gezeigt haben. Ich hoffe, dass Sie in der Haft die Tat bereuen, Ihre Seele wird es Ihnen danken.“
Künzeller Mordprozess – Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich
