Lokales HEF 20.11.2019

Windpark bei Wehrda genehmigt – CDU: „Schlag ins Gesicht“

Haunetal/Burghaun (gü/oz) – Das Regierungspräsidium Kassel hat im Oktober einen Windpark in einem Waldstück südlich des Ortsteils Wehrda und östlich der A7 genehmigt. Dort dürfen vier Anlagen mit einer Gesamthöhe von rund 241 Metern (Nabenhöhe 166 Meter, Rotordurchmesser 150 Meter) entstehen. Die Burghauner CDU-Fraktion hält die Genehmigung für einen Schlag ins Gesicht der Marktgemeinde, unter anderem weil die Anlagen in Wasserschutzzonen stehen werden.

 

Die Pressemitteilung der Burghauner CDU-Fraktion im Wortlaut:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

das Regierungspräsidium Kassel hat den Windpark bei Wehrda im Windvorranggebiet HEF 55 zum 21. Oktober 2019 genehmigt und den sofortigen Vollzug angeordnet. Darüber hinaus, so ist es im Genehmigungsbescheid zu lesen, hat ein Widerspruch dazu keine aufschiebende Wirkung. Nach gängiger Praxis ist nach dem bundesweiten Ausschreibungsverfahren im Dezember 2019 durch den Projektierer Juwi mit einem Baubeginn zum Ende des ersten Quartals 2020 zu rechnen.

Dies lässt uns fassungslos zurück. Es ist ein Hohn und ein Schlag ins Gesicht der Marktgemeinde Burghaun und für die beteiligten Bürgerinitiativen, die intensiv und mit hohem Sachverstand sich diesem schwierigen Thema gewidmet haben.

Es ist für uns nicht nachvollziehbar, einen Windpark mit einer noch nicht in der Praxis getesteten Anlagetyp von 241 Metern Höhe in punkto Langzeitwirkung auf Schallemissionen, Bodenverdichtung und avifaunistischen Schäden in einem sehr sensiblen Gebiet zu genehmigen, bei dem etwa zwei Drittel des Trinkwassers für 6500 Bürger gewonnen werden. Dieser Eingriff durch den Windpark wird negative Folgen für unsere Wasserversorgung haben. Unter anderem werden wasserführende Schichten geschädigt und ein Eintrag durch Schadstoffe durch die Windräder kann nicht ausgeschlossen werden. Die Anlagen stehen in Wasserschutzzonen für die Tiefbrunnen Langenschwarz, Rothenkirchen II und III der Marktgemeinde Burghaun. Die Ringleitung, die alle Ortsteile verbindet, liegt ebenfalls in dem Bereich des Windparks. Dies ist in Hessen bisher einmalig, denn ein ähnliches Vorhaben auf dem Taunuskamm wurde bisher zurückgezogen. Die Wasserversorgung für tausende Bürger ist also weniger wichtig als das Erreichen der Ausbauziele für die Windkraft?

Darüber hinaus ist dieses Gebiet unter anderem als Rotmilan-Dichtezentrum und als Vorzugsgebiet für geschützte Fledermausarten bekannt.  Der Windparkprojektierer Juwi äußerte bei einer Informationsveranstaltung im Jahr 2014 im DGH Langenschwarz, als es um die Wiederaufnahme der Planungen ging, dass man seinerzeit aufgrund der Gesetzeslage zum Naturschutz dort keine Windkraftanlagen hätte bauen können. Dies sei aber nun nach diversen Gesetzesänderungen möglich. Man höhlt also für den Fetisch eines Ausbauziels den Natur- und Umweltschutz zu dessen Schaden weiter aus, verschärft aber zum Beispiel in der Landwirtschaft die Umweltauflagen.

Auf der einen Seite möchte man die Wälder für das Klima schützen und erlässt bundesweit Aufforstungsprogramme; auf der anderen Seite rodet man über 9,3 Hektar an Wald für den Bau und Betrieb von vier Windkraftanlagen, die zudem nur unzuverlässig Strom liefern und nur einen Bruchteil der 4,2MW je Anlage liefern werden, da in unserer Region nur mit einen Wirkungsgrad von etwa 30 Prozent zu rechnen ist. Dies kann nicht im Sinne unserer Wirtschaft und unserer Bürger sein,  denn schon jetzt ist der Ausbau der erneuerbaren Energien ein großer Preistreiber beim Strompreis.

Die CDU Hessen hat die 10H-Regelung in ihrem Parteiprogramm zur Landtagswahl 2018 entgegen naturwissenschaftlicher, ökologischer und ökonomischer Vernunft bei den Koalitionsverhandlungen mit den Grünen geopfert. In diesem Punkt hat man gegen den Willen der Basis im ländlichen Raum gehandelt und Teile des Vertrauens damit verspielt. Die 10H-Regelung wurde durch den CDU-Kreisverband Fulda, der größte in Hessen, eingebracht und von der CDU Burghaun, als auch durch viele andere Kreis-, Gemeinde- und Ortsverbände unterstützt. Es ist zur Schadensbegrenzung ein sofortiges Umdenken sowohl beim EEG als auch bei der Energiewende notwendig.

Wenn nun tatsächlich der Windpark in Wehrda gebaut werden sollte, so gilt unsere Region als vorbelastet und öffnet anderen Projektieren auf knapp zehn Prozent unserer Gemeindefläche gegen den Willen aller Parteien und der Bürger Tür und Tor. Die Schäden für die Entwicklung der Marktgemeinde Burghaun sind damit immens.

Wir als CDU Burghaun üben deutliche Bedenken an dieser Genehmigung des Windparks Wehrda und werden den Klageweg in Betracht ziehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Heß

CDU-Fraktionsvorsitzender“

 

Regierungspräsidium: Auswirkungen auf Trinkwassergewinnung umfassend geprüft

Das Regierungspräsidium Kassel teilte auf Nachfrage mit: „Der Aspekt ‚Auswirkung des Vorhabens auf die Wasserschutzgebiete / Trinkwassergewinnung‘ wurde im Genehmigungsverfahren von der im Verfahren beteiligten Oberen Wasserbehörde und dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) umfassend geprüft. Aufgrund der im Genehmigungsbescheid festgesetzten Nebenbestimmungen und die in den Antragsunterlagen zum Schutz des Grundwassers dargelegten Maßnahmen konnte dem Vorhaben aus wasserrechtlicher Sicht zugestimmt werden.“ Eine Klage gegen den Genehmigungsbescheid könne innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingereicht werden, hätte aber keine aufschiebende Wirkung, da die sofortige Wollziehung angeordnet wurde.