Im Dezember 2016 hatte der Gesetzgeber eine Änderung der Straßenverkehrsordnung verabschiedet, wonach Kommunen in Bereichen von Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern das Tempo von 50 auf 30 km/h herabsetzen können. Anfang April hatte die Stadt Fulda weitere Bereiche vor Kindergärten und Schulen im Stadtgebiet bekannt gegeben, in denen eine Beschilderung zur Temporeduzierung, die montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr gilt, aufgestellt wurde. Dr. Al-Hami zeigt sich verwundert darüber, dass diese Maßnahmen nicht auch im Bereich des Neuro-Spine-Centers umgesetzt wurden. Aufgrund der Klinikstruktur des Neuro-Spine-Centers falle auch der Bereich der Münsterfeldallee/Flemingstraße unter das Gesetz. Bereits im Januar 2017 hatte der Neurochirurg bei der Stadt einen Antrag eingereicht, der im November abgelehnt wurde. „Das ist im Gesetz so vorgesehen. Das ist keine Ermessungssache von den Behörden“, kritisiert Al-Hami das Vorgehen der Stadt. Seines Wissens müssten Behörden, insofern sie die Verordnung an der Stelle nicht umsetzen wollen, ein Gegenargument bringen. Doch das sei seiner Ansicht nach in diesem Bereich indiskutabel. Schließlich würden die Patientenzimmer in der Münsterfeldallee/Flemingstraße mit einem Abstand von nur zehn Metern zur Straße liegen – eine Geschwindigkeitsreduzierung sei hier dringend notwendig. „Die rasen hier mit Geschwindigkeiten von 60 bis 70 Stundenkilometern runter“, erzählt Al-Hami mit Blick auf die abschüssige Münsterfeldallee: „Das ist für die Patienten eine große Verkehrsbelastung.“ Weiterhin fordert er eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Haimbacher Straße von Tempo 80 auf Tempo 60. Nachdem die Stadt den Antrag abgelehnt hatte, reichte der Arzt eine Klage ein, die aktuell vom Verwaltungsgericht in Kassel behandelt werde. „Das ist ein laufender Prozess“, so Al-Hami, der anfügt: „Die Stadt muss sich dazu erklären.“
Laut Johannes Heller, Pressesprecher der Stadt Fulda, befinde sich die Stadt aktuell im Rechtsstreit um die Frage der Temporeduzierung. Daher könne zu dem vorliegenden Fall keine Auskunft gegeben werden.
