Am 13. Juni 2017 stellte der KSV beim zuständigen Amtsgericht Kassel einen Insolvenzantrag. Als Zulassungsnehmer der Regionalliga Südwest in der Spielzeit 2016/2017 hat Kassel mit dem Erreichen des zehnten Platzes in der Abschlusstabelle die sportlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Spielklasse in der Saison 2017/18 erfüllt. Der letzte Spieltag der Regionalliga Südwest fand in der Spielzeit 2016/2017 am 20. Mai 2017 statt. Durch den Zulassungsvertrag vom 6. Juni 2016 hat der KSV Hessen Kassel die Satzung und Ordnungen des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (DFB) sowie der Regionalliga Südwest GbR, ferner unter anderem aber auch die Verbindlichkeit der Entscheidungen der Organe und Kommissionen des Ligaträgers anerkannt. Gemäß § 6 der DFB-Spielordnung und Spielordnung der Regionalliga Südwest werden der klassenhöchsten Mannschaft eines Zulassungsnehmers der Regionalliga grundsätzlich mit Stellung des eigenen Insolvenzantrags neun Gewinnpunkte mit sofortiger Wirkung aberkannt. Etwas Anderes gilt, wenn der Insolvenzantrag erst – wie vorliegend – nach Abschluss des letzten Spieltages bis einschließlich 30. Juni eines Jahres gestellt wird. In diesem Fall erfolgt die Aberkennung der neun Gewinnpunkte mit Beginn der anschließenden Spielzeit.
Der FK 03 Pirmasens hat in diesem Zusammenhang am 16. Juni 2017 Beschwerde gegen die Nichtzulassung zur Regionalliga Südwest für die Saison 2017/2018 eingelegt. Die zunächst zuständige Spielkommission der Regionalliga Südwest hat der Beschwerde nicht abgeholfen. Zur abschließenden Entscheidung ist nun die Gesellschafterversammlung berufen.
